Untersuchte Arbeit: Seite(n): 293, Zeilen: 01-04 |
Original: Seite(n): 200, Zeilen: 25-27 |
|
---|---|---|
Mit dem Argument, auch Verfassungsgerichte seien gesellschaftlich oder öffentlich verantwortlich, wird teilweise in der Politik- und Rechtslehre der Versuch angestellt, eine der Politik äquivalente Verantwortlichkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit zu formulieren.[849] |
Teilweise unternimmt die Literatur Versuche, eine der politischen Ebene äquivalente Verantwortlichkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit zu konstruieren. |
|
4.229
Seiten