Untersuchte Arbeit: Seite(n): 293, Zeilen: 07-10 |
Original: Seite(n): 200-201, Zeilen: 27-03 |
|
---|---|---|
Dabei sollte im verfassungsgerichtlichen Kontext allerdings eine Differenzierung von individueller Verantwortlichkeit der Richter und institutioneller Verantwortlichkeit des Gerichts vorgenommen werden.[850] |
Dies geschieht insbesondere mit dem Argument, Verfassungsgerichte seinen zumindest gesellschaftlich oder öffentlich verantwortlich[114] und führt manche dazu, zwischen der individuellen Verantwortlichkeit der Richter und der instrumentellen Verantwortlichkeit des Gerichts zu unterscheiden.[115] |
|
4.229
Seiten