GuttenPlag Wiki
Registrieren
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 293, Zeilen: 07-10
Original:
Seite(n): 200-201, Zeilen: 27-03

Dabei sollte im verfassungsgerichtlichen Kontext allerdings eine Differenzierung von indivi­dueller Verantwortlichkeit der Richter und institutioneller Verantwortlichkeit des Gerichts vorgenommen werden.[850]

Dies geschieht insbesondere mit dem Argument, Verfassungsgerichte seinen zumindest gesellschaftlich oder öffentlich verantwortlich[114] und führt manche dazu, zwischen der individuellen Verantwortlichkeit der Richter und der instrumentellen Verantwortlichkeit des Gerichts zu unterscheiden.[115]

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Haltern 1998
Link
Haltern 1998
Anmerkung
Guttenberg verweist auf Haltern in Fn. 849 mit "dazu auch".