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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 294, Zeilen: 122-125
Original:
Seite(n): 12, Zeilen: 12-15

[855] [...] Soweit eine unterlegene Prozesspartei scharfe Kritik übt, ist sie verständlich und meist auch bald vergessen, (vgl. zur "Richterschelte in Deutschand" etwa H.-J. Vogel, Videant Judices! Zur aktuellen Kritik am Bundesverfassungsgericht, in: DÖV 1978. S. 665 ff.). In [jüngster Zeit indessen wird die Kritik anläßlich einiger Entscheidungen des Gerichts oder seiner Kammern grundsätzlicher.]

Soweit eine unterlegene Prozeßpartei solche Kritik übt, [24: Vgl. H.-J. Vogel, DÖV 1978, 665 ff.; ders., NJW 1996, 1505 ff.; W. Geiger, DRiZ 1991, 357 ff.] ist sie verständlich und meist auch bald vergessen, aber in jüngster Zeit wird die Kritik wieder pointierter und grundsätzlicher Natur.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Stern 1997
Link
Stern 1997
Anmerkung
Für eine Fortsetzung der Dissertations-Fußnote und der Fundstelle siehe Fragment 295 101-113.