Untersuchte Arbeit: Seite(n): 301, Zeilen: 19-27 |
Original: Seite(n): 203, Zeilen: 14-22 |
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Die Verfassungsrechtsprechung wird gelegentlich als eine „offene Gesellschaft“ dargestellt [875], die sich nicht wie die anderer Rechtsbereiche zum rechtsdogmatischen Interpretationsmonopol eigne. „Lapidarformeln“ hat Böckenförde – wohl im Bewusstsein, sich selbst dem Vorwurf des lapidaren Vorgehens auszusetzen - die Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes wie auch anderer rechtstaatlicher Verfassungen genannt, „die aus sich selbst heraus inhaltlicher Eindeutigkeiten weitgehend entbehren“ [876]. Daher prägen oft erst die Interpretationen der Gerichte ihre (immanent stets gegebene) Bedeutung. In neu gebildeten Staaten weisen sie der Institutionalisierung von Recht und Politik die Richtung, wie man an der |
Die Verfassungsinterpreten werden gerne als eine >offene Gesellschaft< dargestellt [1], die jedermann Zugang bietet, Gesetz und Institutionen der Bundesrepublik in Frage zu stellen. >>Lapidarformeln<< hat Böckenförde die Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes wie auch anderer rechtstaatlicher Verfassungen genannt, >>die aus sich selbst heraus inhaltlicher Eindeutigkeiten weitgehend entbehren<< [2]. Daher prägen oft erst die Interpretationen der Gerichte ihre Bedeutung. In neu gebildeten Staaten weisen sie der Institutionalisierung von Recht und Politik die Richtung, wie man an der |
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