GuttenPlag Wiki
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 306, Zeilen: 29-31
Original:
Seite(n): 23, Zeilen: 20-23

Im Übrigen ergeben sich aus dem Verfassungsvertrag unmittelbar kaum Veränderungen für die Rolle des EuGH als (einem der) Hüter der europäischen Verfassung.[888] Dies gilt auch für das von der Debatte um eine Grundrechtsbe-[schwerde übrig gebliebene Mehr an Individualrechtsschutz in Art. III-365 VerfV.]

Unmittelbar ergeben sich aus dem Konventsentwurf kaum Veränderungen für die Rolle des EuGH als (einem der) Hüter der europäischen Verfassung. Dies gilt auch für das von der Debatte um eine Grundrechtsbeschwerde übrig gebliebene Mehr an Individualrechtsschutz in Art. III-270 VE (jetzt Art. III-365).

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Mayer 2004
Link
Mayer 2004
Anmerkung
Guttenberg schreibt auf Seite 307 in Fußnote 888: "Ausführlich etwa F.C.Mayer..." nennt also Autor und Titel der Arbeit. Dies allerdings nach dem ersten Satz "Im Übrigen..." Dieser Satz jedoch, wie auch der ganze und auch der darauf folgende Absatz sind aus der Quelle direkt übernommen und als solche in keine Weise gekennzeichnet. Schön hier auch zu sehen die redaktionellen Anpassungen und Umformulierung der ersten Worte des ersten Satzes. Der zweite Absatz hingegen ist dann 1:1 übernommen. Gerade durch die frühe Nennung der Quelle in Fußnote 888 würde man vermuten, dass die darauf folgenden, nicht in Anführungszeichen stehenden Gedanken, die von Guttenberg sind. Es sind aber die von Franz C. Mayer.

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut)