Untersuchte Arbeit: Seite(n): 308, Zeilen: 21-25 |
Original: Seite(n): 13, Zeilen: 2-6 |
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Die Rechtsprechung des EuGH erwies sich letztlich als "more powerful than intended". (891) Aufgrund seiner "expansiven" Rolle geriet er zunehmend unter den Zwang der Rechtfertigung. Für viele (gleichwohl nicht unumstritten) ist der EuGH ein "Motor der europäischen Integration" (U. Everling), der antreibt, nicht aber seine Richtung bestimmt. (892) Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“ [als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus.] |
[...] an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der sich schlicht als „more poweful than intended“ erwies. Aufgrund seiner ausgreifenden Rolle geriet er zunehmend unter den Zwang der Rechtfertigung. Zweifellos ist der EuGH ein Motor der europäischen Integration, der antreibt, nicht aber seine Richtung bestimmt. Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“ als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus. |
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