Untersuchte Arbeit: Seite(n): 309, Zeilen: 1-4 |
Original: Seite(n): 13, Zeilen: 7-10 |
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[Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“] als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus. In diesem Fall gilt die normschöpfende Rechtsprechung nicht als Usurpation politischer Vorrechte, sondern als "besonderes Verdienst" [893] und als Ausgangspunkt für einen "normative supranationalism". [894] |
Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“ als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus. In diesem Fall gilt die normkreierende Rechtsprechung nicht als Usurpation politischer Vorrechte, sondern als „besonderes Verdienst“ [75] und als Schmiermittel für einen „normative supranationalism“. [76] |
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