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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 316, Zeilen: 04-12
Original:
Seite(n): 11-12, Zeilen: 29-06

Gerichte als Hüter der Verfassung sind darüber hinaus Ausdruck sinnvoller Arbeitsteilung unter den Organen eines Staates wie der Supranationalen Union. Wie bereits erwähnt darf Verfassungsgerichtsbarkeit dabei helfen, Verfassungsstabilität zu sichern [914] . Sie soll aber auch unterschiedliche Wege zur Verfassungsentwicklung [915] ohne permanente Verfassungsänderung offenhalten.

Eine solche Verteilung der Funktionen folgt klaren Prinzipien, da sie dem Gewaltenteilungsprinzip als einem organisatorischen Grundprinzip des modernen freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassungsstaates wie einer Supranationalen Union, die diesen Maximen verpflichtet ist, entspricht. [916]

Gerichte als Hüter der Verfassung sind darüber hinaus Ausdruck sinnvoller Arbeitsteilung unter den Staatsorganen. [...] Verfassungsgerichtsbarkeit soll dabei helfen, Verfassungsstabilität zu sichern [22], aber auch Wege der Verfassungsentwicklung [23] ohne permanente Verfassungsänderung offen halten.

Diese Verteilung der Staatsfunktionen ist prinzipiell richtig. Sie entspricht dem Gewaltenteilungsprinzip ale einem staatsorganisatorischen Grundprinzip des modernen freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassungsstaates.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Stern 1997
Link
Stern 1997
Anmerkung
siehe auch Guttenberg-2006/299