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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 317, Zeilen: 14-25
Original:
Seite(n): 5, Zeilen: 11-13, 19-27

Obgleich die beiden Verfassungsdebatten mittlerweile mehr als 215 Jahre trennen, fällt bei näherer Betrachtung auf, dass die meisten wichtigen Fragen nicht völlig neu sind, sondern sich im Laufe der Geschichte wiederholt gestellt haben. Die Vereinigten Staaten fanden sich in der frühesten Phase ihrer Geschichte vielen Problemstellungen bezüglich Verfassungstheorie und –praxis gegenüber, die Parallelen mit der heutigen Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union aufweisen.

Die auffälligste Gemeinsamkeit zwischen dem Konvent von Philadelphia und dem europäischen Verfassungskonvent ist in der Unzufriedenheit mit der jeweiligen Ausgangslage zu sehen: die Unzulänglichkeit der Konföderationsartikel von 1776 dort, die mangelnde Tragfähigkeit der im Vertrag von Nizza im Dezember 2000 erzielten Kompromisse hier.

Obwohl die beiden Debatten nunmehr 215 Jahre trennen, fällt bei näherer Betrachtung auf, daß die meisten wichtigen Fragen nicht völlig neu sind, sondern sich im Laufe der Geschichte immer wieder gestellt haben. [...] Dennoch sah sich gerade Europas wichtigster strategischer Partner, die USA, in der frühesten Phase seiner Geschichte vielen Problemstellungen bezüglich Verfassungstheorie und –praxis gegenüber, die Parallelen mit der heutigen Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union aufweisen.

Wie ich bereits angedeutet habe, besteht die auffälligste Gemeinsamkeit zwischen dem Konvent von Philadelphia vor nunmehr 215 Jahren und dem europäischen Verfassungskonvent von 2002 in der Unzufriedenheit mit der jeweiligen Ausgangslage: die Unzulänglichkeit der Konföderationsartikel von 1776 dort, die mangelnde Tragfähigkeit der im Vertrag von Nizza im Dezember 2000 erzielten Kompromisse hier.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Burghardt 2002
Link
Burghardt 2002
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral)