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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 320, Zeilen: 107-109
Original:
Seite(n): 38, Zeilen: 33-35

Seither gilt der durch eine Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahre 1869 ausdrücklich bestätigte Grundsatz, dass kein Einzelstaat das Recht hat, aus der Union auszutreten.

Seither gilt der durch eine Entscheidung des Obersten Bundesgerichts aus dem Jahre 1869 ausdrücklich bestätigte Grundsatz, daß kein Einzelstaat das Recht hat, aus der Union auszutreten.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Wasser 1997
Link
Wasser 1997
Anmerkung