Untersuchte Arbeit: Seite(n): 325, Zeilen: 105-108 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: |
|
---|---|---|
Der "unitarische Bundesstaat" (K. Hesse, vgl. ders., Der unitarische Bundesstaat, 1962) unterscheidet nach Kompetenzarten; er hat es aber dennoch geschafft, das Paradoxon der sogenannten "Gemeinschaftsaufgaben" in die Verfassung zu integrieren. |
Der unitarische Bundesstaat (Konrad Hesse) unterscheidet nach Kompetenzarten; er hat es aber dennoch geschafft, das Paradoxon der sogenannten "Gemeinschaftsaufgaben" in die Verfassung zu integrieren. |
|
4.229
Seiten