Untersuchte Arbeit: Seite(n): 337, Zeilen: 04-09 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 2. Absatz |
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In der vertikalen Gewaltenteilung steht die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union von denjenigen der Mitgliedstaaten bzw. subnationalen Einheiten im Vordergrund; bei der horizontalen Gewaltenteilung handelt es sich um die funktionale Rollen der EU-Institutionen, d.h. um die Frage, welche Institution ist das legislative, welche das exekutive Organ und wie stehen die Organe zueinander. |
In der vertikalen Gewaltenteilung geht es um die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU von denjenigen der Mitgliedstaaten bzw. subnationalen Einheiten; bei der horizontalen Gewaltenteilung geht es um die funktionale Rollen der EU-Institutionen, d.h. um die Frage, welche Institution ist das legislative, welche das exekutive Organ und wie stehen die Organe zueinander |
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