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4. Der Gottesbezug in den Mitgliedstaaten (und Beitrittskandidaten) der Europäischen Union sowie in den deutschen Bundesländern Von den derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union weisen die Verfassungen Dänemarks, Griechenlands, Irlands, der Bundesrepublik Deutschland [28] und im Falle Großbritanniens die Verfassungsprinzipien ausdrücklich einen Got- [tesbezug auf.] |
Thema der Ausarbeitung: Der Gottesbezug in den Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten, der EU-Beitrittskandidaten und in den Verfassungen der 16 Bundesländer Von den derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union weisen die Verfassungen Dänemarks, Griechenlands, Irlands, Englands und der Bundesrepublik Deutschlands ausdrücklich einen Gottesbezug auf. |
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