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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 383, Zeilen: 107-117
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Seite(n): 1, Zeilen:

[[Fußnote29:] Bemerkenswert ist im Kontext des Gottesbezuges auch das Beispiel der Schweiz.] Als man [dort] Mitte der neunziger Jahre eine Revision der Bundesverfassung in Angriff nahm, gab ein Punkt besonders zu reden: sollte in der Präambel der Name Gottes angerufen werden? Obwohl die Fronten nicht ganz eindeutig verliefen, hat sich schließlich das Althergebrachte durchgesetzt. Mit der Berufung auf den "Namen Gottes des Allmächtigen" und die "Verantwortung gegenüber der Schöpfung" bekennt sich die Verfassung zu einer Schweiz, die sich ihres religiösen Fundaments bewusst ist und sich als Teil jener Schöpfung versteht, wie sie die jüdisch-christliche Tradition beschreibt. Die Präambel der schweizerischen Bundesverfassung geht, implizit zumindest, davon aus, dass es sich noch immer um den christlichen Gott handelt, obwohl die ethnisch-religiösen Verhältnisse des Landes längst in eine andere Richtung weisen.

Als man [in der Schweiz] Mitte der neunziger Jahre eine Revision der Bundesverfassung in Angriff nahm, gab ein Punkt besonders zu reden: Sollte in der Präambel der Name Gottes angerufen werden[, ja oder nein]? Obwohl die Fronten nicht ganz eindeutig verliefen, [schien doch einigermassen klar, dass, wer dafür votierte, mehr dem konservativen, wer dagegen sprach, dem eher progressiven Lager zuzurechnen war.] Durchgesetzt hat sich schliesslich das Althergebrachte. Mit der Berufung auf den «Namen Gottes des Allmächtigen» und die «Verantwortung gegenüber der Schöpfung» bekennt sich die Verfassung zu einer Schweiz, die sich ihres religiösen Fundaments bewusst ist und sich als Teil jener Schöpfung versteht, wie sie die jüdisch-christliche Tradition beschreibt. [Nun lässt sich gewiss darüber diskutieren, ob Gott in die Verfassung gehört und, wenn ja, welcher.] Die Präambel der schweizerischen Bundesverfassung geht, implizit zumindest, davon aus, dass es sich noch immer um den christlichen Gott handelt, obwohl die ethnisch-religiösen Verhältnisse des Landes längst in eine andere Richtung weisen. [So gesehen, mag man den Text konservativ und seine Befürworter altmodisch nennen.]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Obermüller 2003
Link
Obermüller 2003
Anmerkung
Fussnoten-Text (Fn. 29). Der Artikel beginnt so wie hier zitiert. KTs Eigenleistung besteht im Falle dieser Textstelle also nur im kurzen Einleitungssatz.