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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 383, Zeilen: 19-21
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− Die Verfassung der Republik Bulgarien [31] kennt keinen Gottesbezug. In Art. 13 (Religionsfreiheit) wird in Abs. 3 lediglich erwähnt, dass die traditionelle Religion in Bulgarien das östlich-orthodoxe Glaubensbekenntnis ist.

3.1. Bulgarien

Die Verfassung der Republik Bulgarien [18] kennt keinen Gottesbezug. In Art. 13 (Religionsfreiheit) wird in Abs. 3 lediglich erwähnt, dass die traditionelle Religion in Bulgarien das östlich-orthodoxe Glaubensbekenntnis ist.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Tammler 2003
Link
Tammler 2003
Anmerkung
Der Verfasser hat diesen Absatz aus dem Abschnitt Beitrittskandidaten zum Abschnitt Mitgliedstaaten verschoben.