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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 387, Zeilen: 18-31
Original:
Seite(n): 8ff, Zeilen:

− Die Verfassung der Slowakischen Republik [51] erwähnt zwar in der Präambel u. a. das „geistige Erbe der Heiligen Cyrillus und Methodius“, der Slawenapostel, sieht aber im Übrigen von einem Gottesbezug ab.

− Die Verfassung der Slowenischen Republik [52] enthält keinen Gottesbezug.

− Auch in der Verfassung des Königreichs Spanien [53] findet sich kein Gottesbezug.

− Ein Gottesbezug findet sich ebenfalls nicht in der Verfassung der Tschechischen Republik [54].

− Ebenso ist in der provisorischen Verfassung der Republik Ungarn [55] kein Gottesbezug enthalten.

− Das Vereinigte Königreich (Großbritannien) besitzt als einziges EU-Mitglied keine Verfassungsurkunde. Dieser Umstand hat dazu geführt, fälschlicherweise anzunehmen, Großbritannien habe keine geschriebene Verfassung. Allerdings ist die britische Verfassung nur teilweise schriftlich fixiert; die Verfassungstexte sind nicht in einem einzelnen Dokument niedergelegt, sie sind im Laufe der [Jahrhunderte vielmehr gewachsen.]

2.13. Spanien

Die Verfassung des Königreichs Spanien [16] hat keinen Gottesbezug.

2.14. Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

Großbritannien besitzt als einziges EU-Mitglied keine Verfassungsurkunde. Dieser Umstand hat fälschlich dazu geführt anzunehmen, Großbritannien habe keine geschriebene Verfassung. Allerdings ist die britische Verfassung nur teilweise schriftlich fixiert; die Verfassungstexte sind nicht in einem einzelnen Dokument nieder gelegt, sie sind im Laufe der Jahrhunderte vielmehr gewachsen.

[...]

3.9. Slowakische Republik

Die Verfassung der Slowakischen Republik [26] erwähnt zwar in der Präambel u.a. das "geistige Erbe der Heiligen Cyrillus und Methodius", der Slawenapostel, sieht aber im Übrigen von einem Gottesbezug ab.

3.10. Slowenien

Die Verfassung der Slowenischen Republik [27] enthält keinen Gottesbezug.

3.11. Tschechien

Ein Gottesbezug findet sich in der Verfassung der Tschechischen Republik [28] nicht.

3.12. Ungarn

In der provisorischen Verfassung der Republik Ungarn [29] ist ein Gottesbezug nicht enthalten.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Tammler 2003
Link
Tammler 2003
Anmerkung