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So enthält etwa die Magna Charta Libertatum (1215) mehrfach ausdrückliche Bezugnahmen auf Gott (etwa Einleitung und Nr. 1).

− Die Republik Zypern enthält in ihrer Verfassung 56 keinen Gottesbezug. Sie macht allerdings z. B. in Art. 2 Abs. 1 und 3, Unterabsatz 4, umfangreiche Ausführungen zu den beiden religiösen Gruppen („religious groups“): griechisch-orthodoxe und türkisch-moslemische Bürger.

b) Der Gottesbezug in den Verfassungen der Beitrittskandidaten zur Europäischen Union

So enthält etwa die Magna Charta Libertatum (1215) mehrfach ausdrückliche Bezugnahmen auf Gott (etwa Einleitung und Nr. 1).

3. Der Gottesbezug in den Verfassungen der Beitrittskandidaten zur Europäischen Union

[...

3.2. Zypern

Die Republik Zypern enthält in ihrer Verfassung [19] ebenfalls keinen Gottesbezug. Sie macht allerdings z.B. in Art. 2 Abs. 1 und 3, Unterabsatz 4, umfangreiche Ausführungen zu den beiden religiösen Gruppen ("religious groups"): griechisch-orthodoxe und türkisch-moslemische Bürger.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Tammler 2003
Link
Tammler 2003
Anmerkung