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Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU - eine "privilegierte Partnerschaft"

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 16, Zeilen: 06-11
Original:
Seite(n): 13, Zeilen: 02-08

Für eine engere und auf weitere Bereiche ausgedehnte Zusammenarbeit im Rahmen einer Privilegierten Partnerschaft mit der Türkei ist insbesondere auch die bisherige institutionelle Zusammenarbeit im Assoziationsrat EU/ Türkei entsprechend auszuweiten. Unter der Zielsetzung, einerseits das Interesse der Türkei zu berücksichtigen, am Prozess der Gestaltung von EU-Rechtsvorschriften mitzuwirken, die aufgrund der Privilegierten Partnerschaft in der Türkei zu gültigem Recht werden [...]

Bei einer engeren und auf weitere Bereiche ausgedehnten Zusammenarbeit im Rahmen einer Privilegierten Partnerschaft mit der Türkei muß auch die bisherige institutionelle Zusammenarbeit im Assoziationsrat EU/Türkei verstärkt werden. Ziel ist es, einerseits die Autonomie der EU in der Beschlußfassung zu wahren, andererseits aber auch das Interesse der Türkei zu berücksichtigen, am Prozeß der Gestaltung von EU-Rechtsvorschriften mitzuwirken, die aufgrund der Privilegierten Partnerschaft in der Türkei zu gültigem Recht werden.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nassauer Ferber (2003): Überlegungen zu einer Privilegierten Partnerschaft der EU mit der Türkei gemäß dem Auftrag des Europapolitischen Spitzengesprächs von CDU und CSU am 13. Februar 2003
Link
Nassauer_Ferber_2003
Anmerkung
Fast identisch, ohne Quellenverweis.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 16, Zeilen: 22-30
Original:
Seite(n): , Zeilen:

Bei einer Assoziierung der Türkei mit dem EWR wären türkische Regierungsvertreter in den Organen des EWR vertreten, wie etwa dem Rat als oberstem Organ, der die Leitlinien für die Verwirklichung und die Weiterentwicklung des EWR-Vertrages entwickelt. Eine stärkere Anbindung der Türkei an die EU wäre erreicht, wenn Ankara analog zur Regelung für die EFTA (European Free Trade Association)-Staaten bei den EU-Entscheidungen gewisse Konsultationsrechte besitzen würde. So zieht etwa die Europäische Kommission bei der Bearbeitung von Rechtsvorschlägen in den flankierenden und horizontalen Politiken, die unter das EWR-Abkommen fallen (Forschung und Entwicklung, Bildung, Konsumentenschutz, Sozialpolitik, Klein- und Mittelstän- [dische Unternehmen, Tourismus), die EFTA-Staaten zu den EU-internen Vorbereitungsarbeiten hinzu.]

[Bisher nicht veröffentlicht.]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Schneider 2003
Link
Schneider 2003
Anmerkung
Nahezu wörtliche Textübernahme mit geringfügigen Anpassungen. (Gesichtet: KayH, Drhchc)



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