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Seite(n): 10, Zeilen: 105-114
Original:
Seite(n): 3, Zeilen:

In der Verordnung über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei vom 17.12.2001 wurde die Heranführungshilfe auf eine durchschnittliche Höhe von 177 Mio. EUR pro Jahr festgelegt. Zuvor wurde die Türkei über das MEDA-Programm sowie über zwei Verordnungen zur Förderung der Zollunion und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unterstützt. Bis zur Anerkennung des Kandidatenstatus 1999 erhielt die Türkei wie die anderen Mittelmeerstaaten nur finanzielle Unterstützung für Strukturreformen. Seitdem wurde daneben schwerpunktmäßig der Aufbau von Institutionen, Investitionen und die stärkere Beteiligung der Türkei an Programmen und Einrichtungen der Gemeinschaft unterstützt.

Bis 2002 wurde die Türkei über das MEDA-Programm sowie über zwei Verordnungen zur Förderung der Zollunion und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unterstützt. In der Zeit bis 1999 bestand das übergeordnete Ziel der Hilfe für die Türkei wie bei den anderen Mittelmeerpartnern darin, den Prozess der Strukturreform zu begleiten. Nach dem Europäischen Rat von Helsinki wurde eine Heranführungskomponente in die Programme zur finanziellen Unterstützung der Türkei aufgenommen. Zusammen mit den internationalen Finanzinstitutionen wurde zwar weiter Hilfe für strukturelle Anpassungen gewährt, doch der Schwerpunkt der Unterstützung wurde allmählich auf den Aufbau von Institutionen, Investitionen und die stärkere Beteiligung der Türkei an Programmen und Einrichtungen der Gemeinschaft verlagert. Am 17. Dezember 2001 nahm der Rat eine Verordnung über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei an. Darin wird das Ziel der Kommission bekräftigt, die finanzielle Heranführungshilfe auf eine durchschnittliche Höhe von 177 Mio. € pro Jahr festzulegen.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Link
EUKOM_2003_144
Anmerkung
Die Reihenfolge wird etwas durcheinander gewürfelt.