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Der Europäische Rat bekräftigte, dass die Türkei auf der Grundlage der Kopenhagener Kriterien von 1993, die auch für die beitrittswilligen Mittel- und Osteuropäischen (MOE-) Länder galten, "Mitglied der Union werden soll".[5] [5] Die Kopenhagener Kriterien umfassen: eine institutionelle Stabilität als Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte, den Schutz von Minderheiten, eine funktionsfähige, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhaltende Marktwirtschaft sowie die Übernahme des Acquis Communautaire. |
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