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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 15, Zeilen: 3-13
Original:
Seite(n): 19, Zeilen: 16-19, 29-35

Die Angleichung der Türkei an das Gemeinschaftsrecht sei in den meisten Bereichen zwar vorangekommen, befinde sich aber in vielen noch in einem "Frühstadium". Hier sei "mehr Gesetzgebungsarbeit" notwendig. Am weitesten fortgeschritten sei die Rechtsangleichung im Zusammenhang mit der Zollunion EG-Türkei.

Im Interesse einer effektiven Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstands muss in verschiedenen Bereichen die Verwaltungskapazität gestärkt werden. In einigen Fällen, etwa im Bereich der staatlichen Beihilfen und der Regionalentwicklung, sollten im Rahmen der Verwaltungsreform neue Strukturen eingerichtet werden. Dort, wo neue Regulierungsbehörden eingerichtet wurden, sollte deren Autonomie gewährleistet werden, und sie sollten personell und finanziell mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden.

Die Angleichung der Türkei an das Gemeinschaftsrecht ist in den meisten Bereichen vorangekommen, befindet sich bei vielen Kapiteln aber noch in einem Frühstadium. Am weitesten fortgeschritten ist sie bei den mit der Zollunion zwischen der EG und der Türkei zusammenhängenden Kapiteln,

[...]

Die Verwaltungskapazität in verschiedenen Bereichen muss gestärkt werden, um sicherzustellen, dass der Besitzstand wirksam umgesetzt und durchgesetzt wird. In einigen Fällen wird die Verwaltungsreform zur Schaffung neuer Strukturen führen, beispielsweise auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen und der Regionalentwicklung. Sofern neue Regulierungsbehörden eingerichtet wurden, muss ihre Autonomie gewährleistet sein, und sie müssen mit ausreichend Personal und Finanzmitteln ausgestattet werden.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
DIE ERWEITERUNG FORTSETZEN Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte Bulgariens, Rumäniens und der Türkei auf dem Weg zum Beitritt KOM(2003) 676 endgültig
Link
EUKOM_2003_676
Anmerkung
Klare inhaltlche Übernahme, auch viele Formulierungen stammen aus der Quelle (Sichtung: Hindemith; Cassiopeia30)