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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 023, Zeilen: 21-25
Original:
Seite(n): 06-07, Zeilen: 34-36;41-43;01-01

Auch die Verfassungen der Einzelstaaten [15] , die teilweise den Anregungen des 2. Kontinentalkongresses [16] 1775/76 folgten, umfassten indes Grundrechtserklärungen, die sich nicht nur an der Hinterlassenschaft Englands, sondern auch an den damals aktuellen Leitlinien des Gesellschaftsvertrags und des Naturrechts ausrichteten.

Die Mehrzahl der nunmehr in souveräne Staaten verwandelten Kolonien gab sich, teils den Anregungen des Kontinentalkongresses folgend, freiheitliche Verfassungen; [...] Die Staatsverfassungen waren meist von Grundrechtserklärungen begleitet, die neben dem englischen Erbgut auch die damals modernen Grundsätze des Naturrechts und des Gesellschaftsvertrags widerspiegelten.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Loewenstein 1959
Link
Loewenstein 1959
Anmerkung
Fußnote 15 enthält ein weiteres Plagiat auf Loewenstein, Fußnote 16 verweist mit "Dazu" auf Loewenstein.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 023, Zeilen: 113-115
Original:
Seite(n): 06, Zeilen: 34-38

[15] 1780 hatten sich bereits elf von 13 Staaten eine Verfassung gegeben. South Carolina und New Hampshire griffen dabei als erste noch nicht einmal auf die Anregungen des Kontinentalkongresses zurück.

Die Mehrzahl der nunmehr in souveräne Staaten verwandelten Kolonien gab sich, teils den Anregungen des Kontinentalkongresses folgend, freiheitliche Verfassungen; New Hampshire und South Carolina waren schon vorausgegangen; im Jahre 1780 war dies von elf Staaten vorgenommen.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Loewenstein 1959
Link
Loewenstein 1959
Anmerkung
Auslagerung eines Satzes des Originaltextes in eine Fußnote.



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