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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 040, Zeilen: 5-14
Original:
Seite(n): 541, Zeilen:

6. Eine (ge)zeitenfeste Verfassung

Ursprünglich für einen Agrarstaat mit einer Gesamtbevölkerung von weniger als vier Millionen Menschen konzipiert, gilt die Verfassung mittlerweile in einem Staat, dessen Bevölkerung sich seit 1789 mehr als versechzigfacht hat^69 und der selbstbewußt für sich den Standort der Wiege des Fortschritts in Anspruch nimmt. Tatsächlich entwickelten sich die Vereinigten Staaten zu einer hochindustrialisierten, beherrschenden Weltmacht - und dies mit einer in ihren Kerngehalten wenig revidierten Verfassung. Die Grundentscheidung der Verfassungsväter, nur die fundamentalen Grundsätze durch die Verfassung selbst zu regeln^70, hat sich möglicherweise auch angesichts dieser Entwicklung bewährt.

[...] stellt eine der aeltesten geltenden Verfassungen der Welt dar. Sie wurde fuer einen Agrarstaat mit einer Gesamtbevoelkerung von knapp vier Millionen Einwohnern geschaffen und hat sich waehrend fast zwei Jahrhunderten bewaehrt. In dieser Zeit verfuenfzigfachte sich die Bevoelkerung, aus dem urspruenglich dreizehn Staaten wurden dank staendigen Erweiterungen des Territoriums deren fuenfzig, und ein Buergerkrieg zwei Weltkriege, der Indochina-Krieg sowie tiefgreifende soziale und wirtschaftliche Spannungen stellten das Land, das sich mit der Zeit zu einer hochindustrialisierten, beherschenden Weltmacht entwickelte, auf harte Proben.

Der Verfassungstext erfuhr in all diesen Jahren bewegter Geschichte erstaunlich wenige Revisionen. [...]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Haller 1973
Link
Haller 1973
Anmerkung
Seite 541 der Quelle (II. Die Flexibilitaet der amerikanischen Verfassung). Danke fuer den Hinweis auf Haller 1973 und S. 289 im dem Kommentar. Die Nummer der Fussnote 69 stimmt in der Diss (geht aber bei Copy&Paste aus dem PDF verloren...). Was mir allerdings auch komisch vorkommt ist, dass er in Fussnote 69 sich auf den letzten US Census von 1990 beruft, und nur zum 1.7.1998 extrapoliert, was darauf hindeuten koennte, dass er/man das von einem Artikel aus 1998 uebernommen hat. Eventuell sollte man mal im Beitrag von D. P. Currie, Jahrbuch des oeffentlichen Rechts 1998, S. 511f nachschauen (gibts bei Google Books, Seite 511/512 kann ich aber nicht anschauen), den er/man spaeter auf Seite 43 zitiert.
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