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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 070, Zeilen: 1-12
Original:
Seite(n): 7, Zeilen: 16-26

Er hielt den „funktionalen" Ansatz der EWG, bei dem die Einheit letztlich durch gemeinschaftliche Ausübung von Funktionen erreicht werden soll, für unzulänglich. In Anlehnung an die Verfassungen der USA, der Schweiz und das deutsche Grundgesetz (GG) wollte Innboden versuchen, „den noch schwer fassbaren konkreten funktionellen Inhalten ein festes politisches Gefäß zu geben." Diese Ordnung sollte der Gemeinschaft „über situationsbedingte Erfolge und Misserfolge hinaus innere und äußere Beständigkeit sichern." [165] Er sah die Organe „Rat" (als Regierung), „Europäische Versammlung" — bestehend aus Abgeordnetenhaus (Volkswahl) und Senat (Länderkammer) — sowie einen Gerichtshof vor. Art. 18 gewährleistete Grundrechte und in Artikel 22--25 ist ausdrücklich eine Friedenspflicht der Gemeinschaft gegenüber den Mitgliedstaaten und Dritten enthalten.[166]

Imboden hielt den „funktionalen“ Ansatz der EWG, bei dem die Einheit letztlich durch gemeinschaftliche Ausübung von Funktionen erreicht werden soll, für unzulänglich. In Anlehnung an die Verfassungen der USA, der Schweiz und das deutsche Grundgesetz wollte Imboden versuchen, „den noch schwer fassbaren konkreten funktionellen Inhalten ein festes politisches Gefäß zu geben.“ Diese Ordnung sollte der Gemeinschaft „über situationsbedingte Erfolge und Misserfolge hinaus innere und äußere Beständigkeit sichern.“ [8] Er sah die Organe „Rat“ (als Regierung), „Europäische Versammlung“ – bestehend aus Abgeordnetenhaus (Volkswahl) und Senat (Länderkammer) – sowie einen Gerichtshof vor. Art. 18 gewährleistete Grundrechte und in Artikel 22-25 ist ausdrücklich eine Friedenspflicht der Gemeinschaft gegenüber den Mitgliedstaaten und Dritten enthalten. (Abdruck bei Schäfer 2001 II.26)

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Hellriegel/Thoma 2005
Link
Hellriegel/Thoma 2005
Anmerkung

Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut) Nur Imboden wird von KT durch "Er" ersetzt. Dies hängt nur mit der vorhergehenden Erwähnung Imbodens zusammen.

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 070, Zeilen: 19-26
Original:
Seite(n): 29, Zeilen: 01-06

bb) Die Verfassungsdiskussion 1984 – Das Europäische Parlament als Akteur

(1) Ausgangspunkte der Debatte

Es zählt zu den bemerkenswerten, wenngleich verfassungstheoretisch stringenten Begebenheiten, dass die ersten umfassenderen und inhaltlich kohärenteren Verfassungsentwürfe parlamentarischen Ursprungs sind. Das trifft sowohl auf den Verfassungsentwurf 1984 als auch auf den Verfassungsentwurf 1994 zu, die jeweils vom Europäischen Parlament vorgelegt worden sind.

2 Die Verfassungsdiskussion 1984

2.1 Ausgangspunkte der Diskussion

Bemerkens- und festhaltenswert ist, dass die ersten umfassenderen und inhaltlich kohärenteren Verfassungsentwürfe parlamentarischen Ursprungs sind. Das trifft sowohl auf den Verfassungsentwurf 1984 als auch auf den Verfassungsentwurf 1994 zu, die jeweils vom Europäischen Parlament vorgelegt worden sind.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
Link
Fuchs 2002
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 70, Zeilen: 105-107
Original:
Seite(n): 8, Zeilen: (2. Spalte, 1. Paragraph, , letzter Satz)

Fn.163: Die Vorschläge fanden Zustimmung, verschwanden aber in den Schubladen und wurden zum Teil erst viele Jahre später umgesetzt.

Die Vorschläge fanden Zustimmung, verschwanden aber in den Schubladen und wurden zum Teil erst viele Jahre später verwirklicht.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung 2004
Link
Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung 2004
Anmerkung
Die Quelle ist auch auf Seite 69, Fussnote 160 erwähnt, zum Stichwort Fouchet-Pläne.
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Goalgetter, Zeitstempel: 20110313144841