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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 088, Zeilen: 1-19
Original:
Seite(n): 17, Zeilen: 3 f.

Auf Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft beschloss der Europäische Rat am 4. Juni 1999 in Köln, dass „im gegenwärtigen Entwicklungszustand der Europäischen Union die auf der Ebene der Union geltenden Grundrechte in einer Charta zusammengefasst und dadurch sichtbarer gemacht werden sollten“.(214) Der Beschluss sah vor, „auf der Grundlage der zahlreichen Vorarbeiten [...] der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, sowie vieler [...] wissenschaftlicher und politischer Arbeitsgruppen in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten [...] die heute schon geltenden Grundrechte [zu] systematisieren, in einem Dokument zusammenzufassen und inhaltlich [zu] erweitern“(215). Die Entscheidung zur Grundrechtscharta fiel unter dem Eindruck des Inkrafttretens des Amsterdamer Vertrags im Mai 1999: Der Vertrag institutionalisierte zwar neue Grundrechte und intensivierte den Grundrechtsschutz, blieb aber ohne Systematisierung dieser Rechte. Während der folgenden finnischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres blieb die Grundrechtecharta auf der Agenda. Am 15. und 16. Oktober 1999 beschloss der Europäische Rat von Tampere die Zusammensetzung eines „Konvents“(216), welcher die Charta ausarbeiten sollte, und am 17. Dezember 1999 nahm dieses Gremium aus Vertretern der nationalen Regierungen, der nationalen Parlamente, des Europäische Parlament und der Zivilgesellschaft unter Vorsitz von R. Herzog seine Arbeit auf. (217)

Auf Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft beschloss der Europäische Rat am 4. Juni 1999 in Köln, dass „im gegenwärtigen Entwicklungszustand der Europäischen Union die auf der Ebene der Union geltenden Grundrechte in einer Charta zusammengefasst und dadurch sichtbarer gemacht werden sollten“. (74) Der Beschluss sah vor, „auf der Grundlage der zahlreichen Vorarbeiten ... der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, sowie vieler ... wissenschaftlicher und politischer Arbeitsgruppen in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten ... die heute schon geltenden Grundrechte [zu] systematisieren, in einem Dokument zusammenzufassen und inhaltlich [zu] erweitern.“ (75) Die Entscheidung zur Grundrechtscharta fiel unter dem Eindruck des Inkrafttretens des Amsterdamer Vertrags im Mai 1999: Der Vertrag institutionalisierte zwar neue Grundrechte und intensivierte den Grundrechtsschutz, blieb aber ohne Systematisierung dieser Rechte.

Während der folgenden finnischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres blieb die Grundrechtecharta auf der Agenda. Am 15. und 16. Oktober 1999 beschloss der Europäische Rat von Tampere die Zusammensetzung des „Konvents“, welcher die Charta ausarbeiten sollte, und am 17. Dezember 1999 nahm dieses Gremium aus Vertretern der nationalen Regierungen, der nationalen Parlamente, des EP und der Zivilgesellschaft unter Vorsitz von Roman Herzog seine Arbeit auf.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Fußnoten siehe eigenes Fragment

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 88, Zeilen: 21-25
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Zum Zeitpunkt der Einsetzung des „Konvents" existierte noch kein eigener Grundrechtskatalog der Europäischen Union bzw. der drei Gemeinschaften. Es gab zwar Bestrebungen in dieser Hinsicht, etwa die gemeinsame Erklärung der EG-Organe vom 05. 04. 1977(218), die Erklärung des Europäischen Parlaments über Grundrechte und Grundfreiheiten vom 12. 04. 1989(219) und den Grundrechtsteil im [bereits oben benannten Verfassungsentwurf des Europäischen Parlamentes vom 14. 02. 1994.(220)]

Ein eigener Grundrechtskatalog der EU bzw. der drei Gemeinschaften existiert bisher nicht. 1. Es gibt zwar Bestrebungen in dieser Hinsicht, wie die gemeinsame Erklärung der EG-Organe vom 05.04.1977 (ABl. 1977 C 103/1), die Erklärung des Europäischen Parlaments über Grundrechte und Grundfreiheiten vom 12.04.1989 (abgedruckt in EuGRZ 1989, 205) und den Grundrechtsteil im Verfassungsentwurf ("Herman-Entwurf") des Europäischen Parlamentes vom 14.02.1994

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Pieper 1998
Link
Pieper 1998
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 88, Zeilen: 101-105
Original:
Seite(n): 17, Zeilen:

[214] Europäischer Rat in Köln, 3. und 4. Juni 1999, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, vgl. europa.eu.int/ council/ off/ conclu/ june99/ june99_de.htm.

[215] Siehe Europäischer Rat in Köln, 3. und 4. Juni 1999, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, ebenda. Vgl. auch H. Däubler-Gmelin, Schwerpunkte der Rechtspolitik in der neuen Legislaturperiode, in: ZfR 3/1999, S.79ff., 84.

[74] Europäischer Rat in Köln, 3. und 4. Juni 1999, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, a.a.O.

[75] Däubler-Gmelin, Herta: „Schwerpunkte der Rechtspolitik in der neuen Legislaturperiode“, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, Heft 3, 1999, S.79-96, hier S. 84.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
mit Vollplagiat zusammen übernommene (und in einem Fall ergänzte) Fußnoten

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 088, Zeilen: 106-112
Original:
Seite(n): 38, Zeilen: 04-09

[216] Freilich gab es bereits verschiedene Expertengremien zur Ausarbeitung von Vertragstexten. Neu war die gleichberechtigte Teilnahme von gewählten Volksvertretern, die bis dato auf Beratung und auf nachträgliche Zustimmung beschränkt waren. Erstmalig sollten die Parlamente schon bei der Entstehung einer Vertragsänderung als Vermittler demokratischer Legitimation und Multiplikatoren in die politische Mitverantwortung genommen werden. Vgl. auch W. Dix, Grundrechtecharta und Konvent – auf neuen Wegen zur Reform der EU?, in: Integration 1/2001, S. 34 ff.

Schon bisher gab es verschiedene Gremien von Weisen und Experten zur Ausarbeitung von Vertragstexten. Neu war die gleichberechtigte Teilnahme von gewählten Volksvertretern, die bisher auf Beratung und nachträgliche Zustimmung beschränkt sind. Erstmalig sollten die Parlamente schon bei der Entstehung einer Vertragsänderung als Vermittler demokratischer Legitimation und Multiplikatoren in die politische Mitverantwortung übernommen werden.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Dix 2001
Link
Dix 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 88, Zeilen: 113-116
Original:
Seite(n): 17, Zeilen: 19-22

217 Zudem beauftragte der neue Kommissionspräsident R. Prodi am 1. September 1999 eine Reflexionsgruppe, ein Gutachten über die institutionellen Auswirkungen der EU-Osterweiterung zu erstellen, deren Verhandlungen nach dem Entschluss des Kölner Rates bereits mit Beginn der Regierungskonferenz im Februar 2000 aufgenommen werden sollten.

Zum anderen beauftragte der neue Kommissionspräsident Romano Prodi am 1. September 1999 eine Reflexionsgruppe, ein Gutachten über die institutionellen Auswirkungen der EU-Osterweiterung zu stellen, deren Verhandlungen nach dem Entschluss des Kölner Rates bereits mit Beginn der Regierungskonferenz im Februar 2000 aufgenommen werden sollten.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
in Fußnote übernommener Teil eines größeren Plagiats

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 88, Zeilen: 117-118
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

218 ABl. 1977 C 103/1

219 Abgedruckt in EuGRZ 1989, 205.

1. Es gibt zwar Bestrebungen in dieser Hinsicht, wie die gemeinsame Erklärung der EG-Organe vom 05.04.1977 (ABl. 1977 C 103/1), die Erklärung des Europäischen Parlaments über Grundrechte und Grundfreiheiten vom 12.04.1989 (abgedruckt in EuGRZ 1989, 205)

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Pieper 1998
Link
Pieper 1998
Anmerkung
in Fußnoten übernommene Belegstellen aus plagiiertem Text

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

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