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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 113, Zeilen: 1-4
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 1-4

Hatte Fischer in seiner Humboldt-Rede noch zwei Alternativen zur Stimmenverteilung dieser „Staatenkammer" vorgeschlagen - das Senats- und Bundesratsmodell - setzte sich ersteres in der Debatte durch. Auch Andere befürworteten in späteren Reden das Senatmodell mit je zwei Abgeordneten pro Mitgliedsstaat. (Fußn. 298)

Fußnote 298 So beispielsweise J. Rau, der für die gleichberechtigte Repräsentation mit einer „gleichen Anzahl von Stimmen“ in der zweiten Kammer warb (vgl. ders., Rede beim VIII Kongress der Eurochambres Berlin, 19. Oktober 2000).

Hatte Fischer in seiner Humboldt-Rede noch zwei Alternativen zur Stimmenverteilung dieser „Staatenkammer“ vorgeschlagen – das Senats- und Bundesratsmodell – setzte sich ersteres in der Debatte durch. Nicht nur Fischer befürwortete in späteren Reden das Senatmodell mit je zwei Abgeordneten pro Mitgliedsstaat.

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ja
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Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 113, Zeilen: 5-15
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 6-15

Vor allem die kleineren Länder wie Belgien und Finnland warben aus offensicht¬lichen Gründen für das US-Modell. Die Kommission äußerte sich nicht explizit zu diesem Modell, betonte aber mehrfach, die kleinen Staaten müssten gleichbe¬rechtigt mit den großen Staaten repräsentiert werden. Während Fischer wederein konkretes Rollenverhältnis zwischen beiden Kammern definierte, noch deutlich machte, ob die zweite Kammer den Ministerrat ersetzen würde, hatten sich die Positionen zwischen den Verfassungsbefürwortern mittlerweile polarisiert: Am einen Ende der Skala standen die Befürworter von mehr Supranationalität. Am anderen Ende waren die Intergouvernamentalisten auszumachen, die dem Eu¬ropäischen Parlament nur eine untergeordnete Rolle gegenüber dem Ministerrat zuweisen wollten. Diese Vorschläge kamen vor allem von französischer Seite.

Vor allem die kleinen Länder wie Belgien und Finnland pochen auf das US-Modell, weil es garantiert, dass sie nicht übergangen werden. Die Kommission äußert sich nicht explizit zu diesem Modell, betont aber mehrfach, die kleinen Staaten müssten gleichberechtigt mit den großen Staaten repräsentiert werden. Während Fischer weder ein konkretes Rollenverhältnis zwischen beiden Kammern definierte, noch deutlich machte, ob die zweite Kammer den Ministerrat ersetzen würde, haben sich die Positionen zwischen den Verfassungsbefürwortern mittlerweile polarisiert: Am einen Ende der Skala stehen die Befürworter von mehr Supranationalität – hier sind die deutschen Politiker, Verhofstadt und das EP zu nennen. Am anderen Ende stehen die Intergouvernementalisten, die dem EP nur eine untergeordnete Rolle gegenüber dem Ministerrat zuweisen. Diese Vorschläge kommen vor allem von französischer Seite.

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Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 113, Zeilen: 16-20
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 26-28

Im Zuge von Nizza plädierten auch Regierungschefs verstärkt dafür, den Rat und das Europäische Parlament zu den Kammern einer einzigen Legislative zu entwickeln, wobei ein ständiger Rat als Beauftragter der Mitgliedsstaaten fungieren sollte, und das Europäische Parlament als Vertreter der europäischen Völker.

Seit Nizza plädieren auch Regierungschefs verstärkt dafür, dass der Rat und das EP sich „zu den Kammern einer einzigen Legislative entwickeln“, wobei ein ständiger Rat als Beauftragter der Mitgliedsstaaten fungieren soll, und das EP als Vertreter der europäischen Völker.

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Im Literaturverzeichnis referenziert
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Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 113, Zeilen: 20-21
Original:
Seite(n): 35, Zeilen: 27-28

Ein drittes Modell zielte darauf ab, die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger durch mehr Mitspracherechte der Regionen auszuweiten.

Ein drittes Modell sieht vor, die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger durch mehr Mitspracherechte der Regionen auszuweiten.

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Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)

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Seite(n): 113, Zeilen: 104-109
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 16-20

Verfechter von mehr Supranationalität forderten ein Zwei-Kammer-System, in dem das Europäische Parlament und der Ministerrat gleichberechtigt Gesetze erlassen könnte. Teile des Europäischen Parlaments sahen vor, dass die „Komposition, das Funktionieren und die Balance zwischen den Institutionen der Union“ die „doppelte Legitimität als eine Union der Völker und eine Union der Staaten“ reflektieren müsse, und zwar durch den „Ministerrat und das Europäische Parlament“

Verfechter von mehr Supranationalität fordern ein Zwei-Kammer-System, in dem das EP und der Ministerrat gleichberechtigt Gesetze erlassen. Das EP sieht vor, dass die „Komposition, das Funktionieren und die Balance zwischen den Institutionen der Union“ die „doppelte Legitimität als eine Union der Völker und eine Union der Staaten“ reflektieren müsse, und zwar durch den „Ministerrat und das EP“

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Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)

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Seite(n): 113, Zeilen: 109-114
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 103-106

Konstitutioneller Ausschuss: Bericht über die Vorschläge des Europäischen Parlaments für die Regierungskonferenz, Dok. Nr.: A5-0086/2000, 27. März 2000, S. 5: „An overall equilibrium must be struck between the small and large States [...] therefore [...] the constitutional principle that the Union of Peoples is represented by the European Parliament and the Union of the States is represented by the Council“.

Konstitutioneller Ausschuss: Bericht über die Vorschläge des Europäischen Parlaments für die Regierungskonferenz, Dok. Nr.: A5-0086/2000, 27. März 2000, S. 5: „An overall equilibrium must be struck between the small and large States ... therefore ... the constitutional principle that the Union of Peoples is represented by the European Parliament and the Union of the States is represented by the Council“.

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Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)

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Seite(n): 113, Zeilen: 114-118
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 20-23

Zahlreiche Abgeordnete forderten in Anlehnung an die früheren Verfassungsentwürfe des Europäischen Parlaments ein „echtes Zwei-Kammer-System“, in dem „alle Gesetzgebung doppelt legitimiert sein muss: Durch eine Mehrheit der gewichteten Stimmen der Mitgliedsstaaten im Rat und durch eine Mehrheit im Parlament“.

Zahlreiche Abgeordnete fordern in Anlehnung an die früheren Verfassungsentwürfe des EP ein „echtes Zwei-Kammer-System“, in dem „alle Gesetzgebung doppelt legitimiert sein muss: Durch eine Mehrheit der gewichteten Stimmen der Mitgliedsstaaten im Rat und durch eine Mehrheit im Parlament“.

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Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)

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Seite(n): 113, Zeilen: 117-119
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 107-108

Vgl. dazu etwa die Rede von K. Hänsch auf der Landestagung der Europa-Union Hessen, 3. Juni 2000; sowie das Papier von W. Görlach/J. Leinen/R. Linkohr, Europa als demokratischer Staat [...]

Vgl. dazu die Rede von Hänsch, Klaus auf der Landestagung der Europa-Union Hessen, 3. Juni 2000; sowie das Papier von Willi Görlach, Jo Leinen und Rolf Linkohr: „Europa als demokratischer Staat“, 18. Okt. 2000.

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Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 113, Zeilen: 120-122
Original:
Seite(n): 34, Zeilen: 23-25

Der konstitutionelle Ausschuss modifizierte diese Forderung, indem er die „Aufteilung in zwei Gruppen von Rechtsakten“ verlangte, „in denen das Parlament oder der Rat das letzte Wort haben“ sollten.

Der konstitutionelle Ausschuss modifiziert diese Forderung, indem er die „Aufteilung in zwei Gruppen von Rechtsakten“ verlangt, „in denen das Parlament oder der Rat das letzte Wort haben“

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Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 113, Zeilen: 124-125
Original:
Seite(n): 35, Zeilen: 28-30

Laut G. Verhofstadt sollte im Rat die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden, und das Europäische Parlament ein generelles Mitentscheidungsrecht erhalt-

Laut Verhofstadt soll im Rat die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden, und das EP ein generelles Mitentscheidungsrecht erhalten

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Volkmann-Schluck 2001
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Volkmann-Schluck 2001
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