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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 134, Zeilen: 01-13
Original:
Seite(n): 11, Zeilen: 30-41

[Der Beitritt der Europäischen Union zur EMRK kann dieses Problem formell und in enger] Auslegung auch nicht lösen, da der Konvention nur Staaten beitreten können, und die Europäische Union ist - wie der EuGH 1994 bestätigte - kein Staat.

Das markanteste Defizit der Verträge liegt allerdings bei der Integrations- und Identifikationsfunktion. So sind die demokratischen Rechte des Bürgers nur schwer in den Verträgen erkennbar, da sie in einem Jahrzehnte langen Prozess an verschiedensten Stellen immer wieder eingefügt und ergänzt worden sind. Ähnliches gilt für die vom EuGH entwickelte ungeschriebene Grundrechtsdoktrin, welche selbst für Fachleute gelegentlich diffus erscheint. Zudem kommt erschwerend die komplizierte Sprache des Rechts und die geringe Präsenz des EuGH im Bewusst- sein der Bürger im Vergleich mit anderen EU-Institutionen hinzu. J.H.H. Weiler spricht in diesem Zusammenhang von einem .,selfreferential legal universe".366 Dem Einzelnen ist es bereits deshalb nicht möglich, seine vertraglich verbürgten Rechte umfassend wahrzunehmen, weil er sie kaum erkennen kann.

Der Beitritt der EU zur EMRK könnte dieses Problem aber auch nicht lösen, da der Konvention nur Staaten beitreten können, und die EU ist – wie der EuGH 1994 bestätigte – kein Staat.

Das markanteste Defizit der Verträge liegt allerdings bei der Integrations- und Identifikationsfunktion. So sind die demokratischen Rechte des Bürgers nur schwer in den Verträgen erkennbar, da sie in einem Jahrzehnte langen Prozess an verschiedensten Stellen immer wieder eingefügt und ergänzt worden sind. Das gleiche gilt für die vom EuGH entwickelte ungeschriebene Grundrechtsdoktrin, welche selbst für Juristen oft kaum erkennbar ist. Erschwerend kommt die komplizierte Sprache des Rechts und die geringe Präsenz des EuGH im Bewusstsein der Bürger im Vergleich mit anderen EU-Institutionen hinzu. Weiler spricht in diesem Zusammenhang von einem „selfreferential legal universe“53. Der Bürger kann also seine vertraglich verbürgten Rechte nicht wahrnehmen, weil er sie nicht erkennen kann.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Komplettplagiat mit marginalen Änderungen; incl. Übernahme einer Fußnote

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 134, Zeilen: 14-32
Original:
Seite(n): 1, Zeilen: 1

Der Streit um die Verfassung der Europäischen Union erhält durch eine unvermeidliche Nebenfolge der Integration, die in Europa zu erheblichen Teilen bereits eingetreten ist, besonderes Gewicht: Zwangsläufig büßt die nationale Verfassung einen Teil ihrer politischen Steuerungsfähigkeit ein, denn in ihrem territorialen Wirkungskreis entfalten sich Kräfte, die nicht mehr ihrer Autorität unterworfen sind; zudem wird ihre Autorität gegenüber den ihr unterstellten Akteuren durch abweichende Vorgaben aus einer anderen Rechtsordnung punktuell durchbrochen. 367 Dieser „graduelle Bedeutungsverlust der Verfassungen der Mitgliedstaaten“ zeigt sich insbesondere auf dem Gebiet der Grundrechte, aber auch bei materiellen Verfassungsgrundsätzen und sogar bei nationalen Verfassungsspezifika, die als solche nicht in einem Zusammenhang mit der Tätigkeit der Union stehen. Durch diese Entwicklung wird die Integrationsfunktion der Verfassungen beeinträchtigt, auf die sich gerade der moderne Verfassungsstaat der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gestützt hat. Um heute in dem um die Union erweiterten politischen Gesamtsystem das sicherzustellen, was früher in den Mitgliedstaaten gegeben war, müssen die nationalen Verfassungen durch ein Pendant auf der Ebene der Union ergänzt werden, welches ihre Funktionsdefizite ausgleicht. Die derzeitigen Gründungsverträge der Europäischen Union erfüllen diese Anforderungen offensichtlich nicht.

Der Streit um die Verfassung der Europäischen Union erhält durch eine unvermeidliche Nebenfolge der Integration, die in Europa bereits eingetreten ist, besonderes Gewicht. Die nationale Verfassung büßt einen Teil ihrer politischen Steuerungsfähigkeit ein, denn in ihrem territorialen Wirkungskreis entfalten sich Kräfte, die nicht ihrer Autorität unterworfen sind; außerdem wird ihre Autorität gegenüber den ihr unterstellten Akteuren durch abweichende Vorgaben aus einer anderen Rechtsordnung punktuell durchbrochen. Dieser Bedeutungsverlust der Verfassungen der Mitgliedstaaten zeigt sich insbes. auf dem Gebiet der Grundrechte, aber auch bei materiellen Verfassungsgrundsätzen und sogar bei nationalen Verfassungsspezifika, die als solche nicht in einem Zusammenhang mit der Tätigkeit der Union stehen. Durch diese Entwicklung wird die Integrationsfunktion der Verfassungen beeinträchtigt, auf die sich gerade der moderne Verfassungsstaat der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gestützt hat. Um heute in dem um die Union erweiterten politischen Gesamtsystem das sicherzustellen, was früher in den Mitgliedstaaten gegeben war, müssen die nationalen Verfassungen durch ein Pendant auf der Ebene der Union ergänzt werden, welches ihre Funktionsdefizite ausgleicht. Die derzeitigen Gründungsverträge der Europäischen Union erfüllen diese Anforderungen nicht.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Schmitz 2001
Link
Schmitz 2001
Anmerkung
Das Komplettplagiat wird von der Fussnote 367 unterbrochen, "Vgl hierzu ausführlich T. Schmitz. Integration in der Supranationalen Union. 2001...", ist aber auch damit in keiner Weise als wörtliches Zitat erkennbar: -> verschärftes Bauernopfer.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 134, Zeilen: 101
Original:
Seite(n): 11, Zeilen: 107

[366] J.H.H. Weiler, The Constitution of Europe, 1999, S. 190.

[53] Weiler, Joseph H. H.: The Constitution of Europe, 1999, S. 190:

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
Die Fußnote wurde mit dem dazugehörigen Text kopiert, sie befindet sich an der gleichen Stelle.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

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