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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 144, Zeilen: 01-04
Original:
Seite(n): 13, Zeilen: 16-20

„In ihm findest Du alle die juristischen Begriffe, mit denen Du Dich auf Erden so viel beschäftigt hast, wieder. Aber nicht in ihrer unvollkommenen Gestalt, in ihrer Verunstaltung, die sie auf Erden durch Gesetzgeber und Praktiker erfahren haben, sondern in ihrer vollendeten, fleckenlosen Reinheit und idealen Schönheit.“ [Fn 396]

„In ihm findest Du alle die juristischen Begriffe, mit denen Du Dich auf Erden so viel beschäftigt hast, wieder. Aber nicht in ihrer unvollkommenen Gestalt, in ihrer Verunstaltung, die sie auf Erden durch Gesetzgeber und Praktiker erfahren haben, sondern in ihrer vollendeten, fleckenlosen Reinheit und idealen Schönheit [Fn 4]”.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Jouanjan 2003
Link
Jouanjan 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 144, Zeilen: 06-10
Original:
Seite(n): 13, Zeilen: 21-26

Bereits G. Jellinek hatte Anfang des 20. Jahrhunderts diese „im Fluss des historischen Geschehens“ gesehen.[Fn 397] Auch angesichts eines erforderlichen Schutzes gegen wissenschaftlich vertarnten Essentialismus sollte alles in allem nicht von einem „idealen Wesen der Verfassung“, sondern höchstens von einem geschichtlichen Typus ausgegangen werden.

Dass die juristischen Grundbegriffe im Gegenteil „im Fluss des historischen Geschehens“ gestellt sind, hatte schon Anfangs des XX. Jahrhunderts der grosse Staatsrechtler Georg Jellinek fest behauptet[5]. Die Bemerkung sollte uns etwas gegen wissenschaftlich vertarnten Essentialismus schützen. Es gibt kein ideales Wesen der „Verfassung“ nur einen geschichtlichen Typus.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Jouanjan 2003
Link
Jouanjan 2003
Anmerkung
Die Arbeit von Jouanjan wird auf der vorhergehenden Seite in einer Fußnote zitiert, aber ohne Bezug zu diesem Absatz. Fußnote 397 zitiert Jellinek, genau wie Fußnote 5 des Originals.

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 144, Zeilen: 20-30
Original:
Seite(n): 55-56, Zeilen: 45-47,1-5

In diesem Kontext ist festzuhalten, dass neben den genannten Gründen die bisherige etatistische Ausrichtung europäischer Verfassunggebung schon deshalb zum Scheitern verurteilt war, weil im Gegensatz zur gelegentlich idealisierten Verfassunggebung nach dem Muster der französischen Revolution eine europäische Verfassung kein Machtvakuum füllen soll, sondern im Gegenteil bereits vorhandenen staatlichen Macht- und Verfassungsstrukturen entgegentritt. So wurde der Begriff „europäische Verfassung“ lange Zeit auch tabuisiert, weil er reflexartige Abwehrreaktionen vieler Mitgliedsstaaten hervorrief, da er in den Argumentationslinien auch die „Staatswerdung“ Europas und damit Souveränitätsverluste implizierte. So verblieben die Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte weitgehend im Bereich der symbolischen Politik.

Diese etatistische Ausrichtung war zum Scheitern verurteilt, weil im Gegensatz zur idealtypischen Verfassungsgebung nach dem Muster der französischen Revolution eine europäische Verfassung kein Machtvakuum füllen soll, sondern im Gegenteil bereits vorhandenen staatlichen Macht- und Verfassungsstrukturen entgegentritt. So wurde der Begriff „europäische Verfassung“ lange Zeit tabuisiert, weil er reflexartige Abwehrreaktionen vieler Mitgliedsstaaten hervorrief, da er immer auch die „Staatswerdung“ Europas und damit Souveränitätsverluste implizierte. So verblieben die Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte im Bereich der symbolischen Politik.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 144, Zeilen: 101-102
Original:
Seite(n): 22, Zeilen: 15-16

[Fn 396] R. von Ihering, Scherz und Ernst in der Jurisprudenz, Neudruck, Darmstadt 1992, S. 249 f.

[Fn 4] R. von Ihering, Scherz und Ernst in der Jurisprudenz, Neudruck, Darmstadt, 1992, S. 249 f.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Jouanjan 2003
Link
Jouanjan 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 144, Zeilen: 103
Original:
Seite(n): 22, Zeilen: 17

[Fn 397] Vgl. G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1914, S. 39.

[Fn 5] Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., Berlin, 1914, S. 39.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Jouanjan 2003
Link
Jouanjan 2003
Anmerkung
Die Fußnote wurde mit dem dazugehörigen Text kopiert, sie befindet sich an einer ähnlichen Stelle.

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 144, Zeilen: 104-107
Original:
Seite(n): 14, Zeilen: 02-05

[Fn 398] Siehe den Text der Erklärung, u. a. abgedruckt in EuGRZ 2001, S. 662, wonach der Bürger „mehr Ergebnisse, bessere Antworten auf konkrete Fragen [erwartet], nicht aber einen europäischen Superstaat oder europäische Organe, die sich mit allem und jedem befassen.“

Der Bürger „erwartet mehr Ergebnisse, bessere Antworten auf konkrete Fragen, nicht aber einen europäischen Superstaat oder europäische Organe, die sich mit allem und jedem befassen [Fn 6: S. den Text der Erklärung in: EuGRZ 2001, S. 662.]”.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Jouanjan 2003
Link
Jouanjan 2003
Anmerkung
Auslagerung eines Satzes des Originaltextes in eine Fußnote.

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut)

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