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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 189, Zeilen: 1-7
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Zunächst gab es lediglich differierende Annahmeverfahren und einige Unklarheiten zu konstatieren: während in zehn Mitgliedsstaaten die Ratifizierung per Referendum stattfinden sollte, konnten in weiteren zwölf Ländern grundsätzlich die nationalen Parlamente die Verfassung ratifizieren. In drei Mitgliedsstaaten stand die Methode der Annahme noch nicht fest. Darüber hinaus traf der Verfassungsvertrag in zahlreichen Ländern weiterhin auf Widerstand und Ablehnung in Gesellschaft und Politik.

Hinsichtlich des Annahmeverfahrens bestehen in einigen Ländern noch Unklarheiten: während in zehn Mitgliedsstaaten die Ratifizierung per Referendum stattfinden wird, werden in weiteren zwölf Ländern die nationalen Parlamente die Verfassung ratifizieren. In drei Mitgliedsstaaten steht die Methode der Annahme noch nicht fest. Darüber hinaus trifft der Verfassungsvertrag in zahlreichen Ländern weiterhin auf Widerstand und Ablehnung in Gesellschaft und Politik.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Janssen 2005
Link
Janssen 2005
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 189, Zeilen: 9-25
Original:
Seite(n): 9, Zeilen:

Referenda zu Fragen der europäischen Integration sind freilich kein Novum. Unterschieden werden muss dabei zwischen verschiedenen Typen: bindende und nichtbindende Referenda; Referenda, die von Regierungen, und solche, die von der jeweiligen Opposition eingebracht worden sind; Referenda mit Wirkung auf das Land, das das Referendum durchführt, und Referenda mit Wirkung auf den EU-Prozess insgesamt.536 Bisher haben über 40 Referenda über Aspekte der Weiterentwicklung der europäischen Integration stattgefunden. Einige betrafen die Frage des Beitritts - oder der Fortsetzung der Mitgliedschaft - eines Landes zum europäischen Einigungsprozess in seiner jeweiligen Form oder zur verstärkten bilateralen Kooperation mit der Europäischen Union. Ein Referendum entschied über den Beitritt anderer Länder. Eine Reihe von Referenda wurde über Aspekte der konstitutionellen Vertiefung der europäischen Integration abgehalten. Seit dem Abschluss der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 ist dies ein Indikator dafür geworden, dass die europäische Integration auf die Identität ihrer Mitgliedsstaaten zurückwirkt. Die Frage nach der konstitutionellen Legitimität einer vertieften Integration stellt sich überhaupt nur dort, wo der nächste politische Schritt tatsächlich eine Vertiefung des Integrationsprozesses bedeutet.537

[(Fußnote 537:) 537 Vgl. L. Kühnhardt, Auf dem Weg zu einem europäischen Verfassungspatriotismus, in: NZZ, 16. Juli 2004: "Wo dies der Fall ist, geht es um die Übertragung nationalstaatlicher Souveränität auf die EU. Es ist nicht verwunderlich, dass in einer solchen Situation in einigen Ländern der EU die Referendumsfrage virulent wurde - und bei der europäischen Verfassung wieder virulent geworden ist. Andere Staaten votierten schon in früheren Fällen - und auch jetzt w ieder - für die primäre Verantwortung ihrer frei gewählten und dadurch entsprechend zur Abstimmung mandatierten Parlamente."]

Referenden zu Fragen der europäischen Integration sind kein Novum. Unterschieden werden muss dabei zwischen verschiedenen Typen: bindende und nichtbindende Referenden; Referenden, die von Regierungen, und solche, die von der jeweiligen Opposition eingebracht worden sind; Referenden mit Wirkung auf das Land, das das Referendum durchführt, und Referenden mit Wirkung auf den EU-Prozess insgesamt. Bis­her haben 40 Referenden über Aspekte der Weiterentwicklung der europäischen Integration statt­gefunden. Eine Reihe dieser Referenden betraf die Frage des Beitritts - oder der Fortsetzung der Mitgliedschaft - eines Landes zum europäischen Einigungsprozess in seiner jeweiligen Form oder zur verstärkten bilateralen Kooperation mit der EU. Ein Referendum entschied über den Beitritt anderer Länder. Eine Reihe von Referenden wurde über Aspekte der konstitutionellen Vertie­fung der europäischen Integration abgehalten. Seit dem Abschluss der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 ist dies ein Indikator dafür geworden, dass die europäische Integration auf die Identität ihrer Mitgliedsstaaten zurückwirkt. Die Frage nach der konstitutionellen Legitimität einer vertieften Integration stellt sich überhaupt nur dort, wo der nächste politische Schritt tatsächlich eine Vertiefung des Integrationsprozesses bedeutet.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Kühnhardt 2004
Link
Kühnhardt 2004
Anmerkung
Man beachte die Fußnote 537, in der ein weiterer Auszug aus demselben NZZ-Artikel mit Quellenangabe und Anführungszeichen formal korrekt zitiert wird; als Quellenangabe für das ungekennzeichnete Zitat im Haupttext ist die Fußnote hingegen untauglich.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 189, Zeilen: 112-119
Original:
Seite(n): 28, Zeilen: 14-23

[Fn 536] In einem „europäischen Verfassungsreferendum“ müsste verfahrensmäßig der föderale Aspekt zum Tragen kommen. Es dürfte nicht nur auf die Zustimmung der gesamten europäischen Bürgerschaft ankommen, sondern es wäre auch die regionale Verteilung der Zustimmung zu berücksichtigen, um die Majorisierung von Bürgern kleiner Mitgliedstaaten (deren auch-nationale Identität zu respektieren ist) zu verhindern. Die bloß parallelen nationalen, auf Europa bezogenen Referenden können diesen Minderheitenschutz nicht leisten. Allerdings: ein gesamteuropäisches Referendum (gar mit dem geschilderten föderalen Mechanismus) bleibt utopisch.

Hinzu kommt, dass verfahrensmässig in einem europäischen Verfassungsreferendum der föderale Aspekt zum Tragen kommen müsste. Es dürfte nicht nur auf die Zustimmung der gesamten europäischen Bürgerschaft ankommen, sondern es wäre auch die regionale Verteilung der Zustimmung zu berücksichtigen, um die Majorisierung von Bürgern kleiner Mitgliedstaaten (deren auch-nationale Identität zu respektieren ist) zu verhindern. Die bloss parallelen nationalen, auf Europa bezogenen Referenden könnten diesen Minderheitenschutz nicht leisten. Und ein gesamteuropäisches Referendum (gar mit dem geschilderten föderalen Mechanismus) ist noch utopisch.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Peters 2003
Link
Peters 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Neutral)

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