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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 190, Zeilen: 12-18
Original:
Seite(n): 1, Zeilen: 31 ff

Die Debatte über die Ratifikationsprozedur war und ist in sich selbst ein Teil des Diskurses zur europäischen Verfassung. Sie rückt Prognosen in das Licht der Öffentlichkeit, die mit gewisser stereotypischer Kontinuität über die Haltung einzelner Völker zum europäischen Einigungswerk gemacht werden. Der Prozess der Ratifizierung einer europäischen Verfassung ist ebenso Teil der Formierung einer europäischen Öffentlichkeit, wie die Erarbeitung des nun zur Abstimmung stehenden Textes selbst es gewesen ist.

Die Debatte über die Ratifikationsprozedur ist in sich selbst ein Teil des Diskurses zur europäi­schen Verfassung. Sie rückt Prognosen in das Licht der Öffentlichkeit, die mit gewisser stereoty­pischer Kontinuität über die Haltung einzelner Völker zum europäischen Einigungswerk gemacht werden. Entschieden wird aber erst nach Auszäh­lung aller Stimmen, sei es in den Parlamenten oder sei es bei einer Volksabstimmung. Der Prozess der Ratifizierung der europäischen Verfas­sung ist ebenso Teil der Formierung einer euro­päischen Öffentlichkeit, wie die Erarbeitung des nun zur Abstimmung stehenden Textes selbst es gewesen ist.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Kühnhardt 2004
Link
Kühnhardt 2004
Anmerkung
anonymus
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 190, Zeilen: 108-124
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Die zweifachen Abstimmungen in Dänemark (1992 und 1993) und in Irland (2001 und 2003) über den konstitutionellen Fortgang des Integrationsprozesses ragten bis zu den "schwarzen Tagen" in Frankreich und den Niederlande tatsächlich aus dem Kontext der Erfahrungen mit Referenden zu Fragen der europäischen Integration heraus: In beiden Fällen hatte das Votum eines Mitgliedslandes Auswirkungen für alle anderen Mitgliedsländer und ihren Integrationswillen. Dies war letztlich der – sowohl integrationstheoretisch wie auch demokratietheoretisch nachvollziehbare – Grund, warum in beiden Fällen ein zweites Referendum angesetzt wurde. Im Falle Dänemark geschah dies nach Konzessionen an die dänischen Kritiker des Maastricht-Vertrages («opting out»-Klauseln). Im irischen Fall – bei dem doppelten Votum der Iren zum Vertrag von Nizza – wurde das zweite Votum nach einer Periode des Wartens angesetzt, verbunden mit deutlichen Worten von außen, dass ein Land nicht die ganze Europäische Union zur Geisel nehmen dürfe. Im dänischen Fall wurde die integrationspolitische Logik des erzielten Kompromisses kritisiert, im irischen Fall die demokratietheoretische Logik des zweiten Referendums. In beiden Fällen obsiegte ein gewisser Sinn für Pragmatismus, der in der Europäischen Union offenbar vor jeder Form von Purismus immer dann obwaltet, wenn das Einigungswerk insgesamt in eine Sackgasse zu geraten droht.

Zwei Fälle ragen aus dem Kontext der Erfahrungen mit Referenden zu Fragen der europäischen Integration heraus: die zweifache Abstimmung in Dänemark (1992 und 1993) und in Irland (2001 und 2003) über den konstitutionellen Fortgang des Integrationsprozesses. In beiden Fällen hatte das Votum eines Mitgliedslandes Auswirkungen für alle anderen Mitgliedsländer und ihren Integrationswillen. Dies war letztlich der – sowohl integrationstheoretisch wie auch demokratietheoretisch nachvollziehbare – Grund, warum in beiden Fällen ein zweites Referendum angesetzt wurde. Im Falle Dänemark geschah dies nach Konzessionen an die dänischen Kritiker des Maastricht-Vertrages («opting out»-Klauseln). Im irischen Fall – bei dem doppelten Votum der Iren zum Vertrag von Nizza – wurde das zweite Votum nach einer Periode des Wartens angesetzt, verbunden mit deutlichen Worten von aussen, dass ein Land nicht die ganze EU zur Geisel nehmen dürfe. Im dänischen Fall wurde die integrationspolitische Logik des erzielten Kompromisses kritisiert, im irischen Fall die demokratietheoretische Logik des zweiten Referendums. In beiden Fällen obsiegte ein gewisser Sinn für Pragmatismus, der in der EU offenbar vor jeder Form von Purismus immer dann obwaltet, wenn das Einigungswerk insgesamt in eine Sackgasse zu geraten droht.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Kühnhardt 2004
Link
Kühnhardt 2004
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