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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 191, Zeilen: 12-32
Original:
Seite(n): 4, Zeilen: 1-25

Nach dem Scheitern der Referenda in Frankreich und den Niederlanden sprachen sich viele Politiker, Kommentatoren und Wissenschaftler für eine "Rettung" des Vertrages aus, dessen baldiges Inkrafttreten realistischerweise unwahrscheinlich war. Sowohl die französische wie die niederländische Regierung häten bei einer zeitnahen neuen Abstimmung "politischen Selbstmord" begangen. Der Vorwurf des Ignorierens des Wählerwillens wäre allenfalls dann überwindbar, wenn das unbedingte Festhalten am Verfassungsvertrag innerhalb der Europäischen Union eine breite Unterstützung fände. Diese ist bis heute weder auf EU-Ebene noch in den Mitgliedstaaten auszumachen. Zudem war insbesondere in Großbritannien und Irland ein klares "Ja" nicht zu erwarten. Folglich dachten Viele über mögliche Alternativen nach.

Es wurde eine ganze Reihe von "Plan B-Optionen" diskutiert540: eine umfassende Neuverhandlung, der "cherry-picking-Ansatz" (sog. Nizza-Plus), ein Zusatzvertrag zum geltenden Vertrag von Nizza in der Form eines Verfassungsvertrages light oder eines Änderungsvertrages, ein Europa der zwei Geschwindigkeiten mit den beiden Optionen eines freiwilligen Austritts der Nichtratifizierer oder der Gründung einer neuen Union, die Beibehaltung des primärrechtlichen Status quo sowie die erneute Reform der europäischen Verträge in einigen Jahren im Sinne einer "Verfassung II". Einige der Alternativvorschläge stellten keine reelle Option dar. Aber auch die übrigen konnten nur "second-best-Lösungen" anbieten, da sie stets mit gewissen Einschränkungen oder Hindernissen verbunden sind. Welcher der diskutierten [Plan B-Optionen auch immer im Rahmen des Vertrages von Lissabon zum Tragen käme, die Ratifikation sollte nur gestoppt werden, wenn eine klare Alternative vorhanden ist, die ambitioniert genug ist, die EU-27 demokratischer und effizienter zu gestalten.]

Fußnote

[540] Vgl. umfassend und m[it]. w[eiteren]. N[achweisen]. B. Thalmaier,, Nach den gescheiterten Referenden: Die Zukunft des Verfassungsvertrages, C.A.P.-Analyse, 2005; [...]

Nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden ist von Seiten der Staats- und Regierungschefs über das Schicksal des Verfassungsvertrages noch nicht entschieden worden. Obgleich sich viele Politiker, Kommentatoren und Wissenschaftler für eine "Rettung" des Vertrages aussprechen, ist sein Inkrafttreten derzeit realistischerweise sehr unwahrscheinlich. Sowohl die französische wie die niederländische Regierung würden bei einer neuen Abstimmung politischen Selbstmord begehen. Der Vorwurf des Ignorierens des Wählerwillens wäre allenfalls dann überwindbar, wenn das unbedingte Festhalten am Verfassungsvertrag innerhalb der EU eine breite Unterstützung fände. Diese ist derzeit weder auf EU-Ebene noch in den Mitgliedstaaten auszumachen. Zudem ist insbesondere in Großbritannien ein "Ja" nicht zu erwarten. Folglich gilt es über mögliche Alternativen nachzudenken.

Es wird eine ganze Reihe von Plan B-Optionen diskutiert: eine umfassende Neuverhandlung, der cherry-picking-Ansatz (sog. Nizza-Plus), ein Zusatzvertrag zum geltenden Vertrag von Nizza in der Form eines Verfassungsvertrages light oder eines Änderungsvertrages, ein Europa der zwei Geschwindigkeiten mit den beiden Optionen eines freiwilligen Austritts der Nichtratifizierer oder der Gründung einer neuen Union, die Beibehaltung des primärrechtlichen Status quo sowie die erneute Reform der europäischen Verträge in einigen Jahren im Sinne einer "Verfassung II". Einige der Alternativvorschläge stellen keine reelle Option dar. Aber auch die übrigen können nur second-best-Lösungen anbieten, da sie stets mit gewissen Einschränkungen oder Hindernissen verbunden sind. Welcher der diskutierten Plan B-Optionen auch immer zum Tragen kommt, die Ratifikation des VVE sollte nur gestoppt werden, wenn eine klare Alternative vorhanden ist, die ambitioniert genug ist, die EU-25 demokratischer und effizienter zu gestalten.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Thalmaier 2005
Link
Thalmaier 2005
Anmerkung
Transfer in die Vergangenheitsform überfordert den Plagiator offenbar streckenweise; hinzu kommen übernommene Rechtschreib- ("Plan B-Optionen" nicht durchgekoppelt) und Grammatikfehler ("Welcher der diskutierten Optionen […] zum Tragen käme"). Aufgrund der irreführenden Fußnote 540 ist der gesamte Abschnitt als verschärftes Bauernopfer zu werten.
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