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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 280, Zeilen: 20-34
Original:
Seite(n): 432, Zeilen: 17-31

Seine Stellung als letzte und damit allgemein verbindliche Interpretationsinstanz für die Verfassung, eine Position die auf Marbury v. Madison beruht, hat es dem Supreme Court ermöglicht, in praktisch alle Lebensbereiche einzuwirken. Ein Umstand, den der Gerichtshof in seiner bewegten Geschichte gründlich (aus)genutzt hat. Unter den amerikanischen Verfassungsorganen wirkt er einzig unmittelbar sowohl auf Bundesrecht wie auch auf die den Gliedstaaten vorbehaltenen Bereiche der Rechtsetzung ein. Nachdem der nahezu ehern entwickelte Grundsatz des „judicial review“ im Zusammenspiel und in annähernder Kongruenz mit dem Begriff der „judicial supremacy“ letztlich dazu führt, dass die Entscheidungen des Gerichts ausschließich in dem schwerfälligen Amendment-Verfahren außer Kraft gesetzt werden können, hat sich der Supreme Court eine Stellung von einzigartigem Einfluss auf gesellschaftliche wie politische Verhältnisse geschaffen. C.E. Hughes wußte diese Gegebenheit mit leicht resignativem Unterton zu kommentieren: „We are under a Constitution, but the Constitution is what the judges say it is.“ [813]

Die Stellung des Supreme Court als letzter und damit allgemein verbindlicher Instanz für die Auslegung der US-Constitution, wie sie auf Marbury v. Madison beruht, hat dem Supreme Court die Möglichkeit eröffnet, in praktisch alle Lebensbereiche einzuwirken, und das hat das Gericht im Laufe seiner zweihundertjährigen Geschichte weidlich genützt. Einzig unter den amerikanischen Verfassungsorganen wirkt es unmittelbar sowohl auf Bundesrecht wie auf den Gliedstaaten vorbehaltene Bereiche der Rechtssetzung. Aus dem Rechtsgrundsatz der „judicial review", auch „judical supremacy" genannt, folgt, daß die Entscheidungen des Gerichts ausschließlich in dem schwerfälligen Verfahren zur Anderung der Verfassung außer Kraft gesetzt werden können. Dagegen kann der Supreme Court seinerseits die Akte der anderen Bundesorgane und der Organe der Gliedstaaten beseitigen. Aufbauend auf dem Rechtssatz der „judicial review" hat sich der Supreme Court eine Stellung von einzigartigem Einfluß auf gesellschaftliche wie politische Verhältnisse geschaffen [62: Charles Evans Hughes, Speech, 1907 zit. in Lockhart, Kamisar, Choper, Shiffrin, Constitutional Law, Cases - Comments - Questions, 1986 8: „We are under a Constitution, but the Constitution is what the judges say it is."].

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Egerer 1989
Link
Egerer 1989
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 280, Zeilen: 35-37
Original:
Seite(n): 68, Zeilen:

Wie bereits dargestellt ermöglichte es Marbury v. Madison dem Supreme Court, Gesetze und Verwaltungsakte von gliedstaatlichen Parlamenten, Kongress und Regierungen anhand konkreter Rechtstreitigkeiten zu überprüfen [und gegegebenenfalls für verfassungswidrig zu erklären.]

[...] dem Supreme Court ermöglichte, Gesetze und Verwaltungsakte von Staatenparlamenten, Kongreß und Regierungen anhand konkreter Rechtsstreitigkeiten zu überprüfen [und gegebenenfalls für verfassungswidrig zu erklären und damit aufzuheben.]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Heideking 1998
Link
Heideking 1998
Anmerkung
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