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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 283, Zeilen: 01-02
Original:
Seite(n): 26, Zeilen: 01-03

[Andererseits ist es auch der Dred Scott-Entscheidung mit zuzuschreiben,] dass nach dem Bürgerkrieg die Verfassung um die schon benannten Amendments 13 und 14 ergänzt wurde, womit Dred Scott letztlich ad absurdum geführt wurde.

[Schließlich war es nicht zuletzt die Dred Scott-Entscheidung,] die die Verfassungszusätze nach dem Bürgerkrieg provozierte, die ihrerseits Dred Scott konterkarieren sollten.[37]

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Rau 1996
Link
Rau_1996
Anmerkung
Fußnote 820 auf S. 282 verweist auf die S. 24 f. bei Rau.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 283, Zeilen: 05-10
Original:
Seite(n): 26, Zeilen: 22-27

So wies der Gerichtshof in Mississippi v. Johnson[822] einstimmig das Klagebegehren, dem Präsidenten die Anwendung des „reconstruction act" zu untersagen, mit der Feststellung zurück, das Gericht könne den Präsidenten nicht an einer Anwen­dung eines angeblich verfassungswidrigen Gesetzes hindern. Eine vergleichbare Zurückhaltung offenbarte der Supreme Court in Ex parte McCardle[823].

In Mississippi v. Johnson[38] wurde der Reconstruction Act angegriffen und beantragt, der Supreme Court möge dem Präsidenten die Anwendung des Gesetzes untersagen.[39] Der Supreme Court wies das Klagebegehren einstimmig zurück und stellte fest, daß das Gericht den Präsidenten nicht daran hindern könne, ein angeblich verfassungswidriges Gesetz anzuwenden. Ähnlich zurückhaltend zeigte sich der Supreme Court in Ex parte McCardle.[40]

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Rau 1996
Link
Rau_1996
Anmerkung
Fußnote 820 auf S. 282 verweist auf die S. 24 f. bei Rau.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 283, Zeilen: 11-23
Original:
Seite(n): 69, Zeilen:

Allerdings begann der Supreme Court im 20. Jahrhundert immer deutlicher, im Besonderen durch seine Entscheidungen in Grundrechtsfragen, die Verfassung und das politische System fortzuentwickeln und den Alltag der Bürger zunehmend mitzubestimmen.(824) Hierunter fiel anfangs vor allem die relativ weite Auslegung der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die ihre Verankerung im ersten Amendment findet und die nunmehr nicht nur gegen Einschränkungsversuche der Bundesregierung sondern auch der Gliedstaaten behauptet wurde. Es folgten das Verbot der Rassentrennung und der Diskriminierung von Minderheiten auf der Grundlage des 14. Amendments sowie die Garantie eines fairen Prozesses für den Angeklagten, die tief in das gesamte Polizei und Justizwesen eingriff. Erwähnung verdient auch das in der Verfassung nicht ausdrücklich erwähnte Recht auf eine Privatsphäre, gegen das beispielsweise die von Einzelstaaten angeordneten Verbote von Verhütungsmitteln und Abtreibungen verstießen.

Im 20. Jahrhundert begann der Supreme Court aber immer stärker, insbesondere durch seine Urteile in Grundrechtsfragen, die Verfassung und das politische System der USA fortzuentwickeln und den Alltag der Bürger mitzubestimmen. Das betraf zunächst vor allem die weite Auslegung der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die im Ersten Amendement verankert ist und nun nicht mehr nur gegen die Bundesregierung, sondern auch gegen Einschränkungsversuche der Einzelstaaten durchgesetzt wurde; dann das Verbot der Rassentrennung und der Diskriminierung von Minderheiten auf der Grundlage des 14. Amendements; ferner die Garantie eines fairen Prozesses für den Angeklagten, die tief in das gesamte Polizei- und Justizwesen eingriff; und schließlich das in der Verfassung nicht explizit erwähnte Recht auf eine Privatsphäre (privacy), gegen das beispielsweise die von Einzelstaaten angeordneten Verbote von Verhütungsmitteln und Abtreibungen verstießen.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Heideking 1998
Link
Heideking 1998
Anmerkung
Auf das Werk wird in Fußnote 824 hingewiesen, die annähernd wörtliche Übernahme und die Fortsetzung der Übernahme nach der Fußnote aber nicht kenntlich gemacht.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 283, Zeilen: 101-111
Original:
Seite(n): 26, Zeilen: 06-21

[Fn. 821] Als „reconstruction" wird die mit dem Ende des Bürgerkrieges beginnende und etwa ein Jahrzehnt dauernde Periode des „Wiederaufbaus" des amerikanischen Bundesstaates bezeichnet, dessen Zusammenhalt unter der Bedrohung einer Sezession der Südstaaten stand. Die Phase fand ihre gesetzgeberische Unterlegung insbesondere mit den „reconstruc­tion amendments" (13-15) zur amerikanischen Verfassung und mit dem „reconstruction act" aus dem Jahre 1867. Mit den Amendments wurde unter anderem die Sklaverei abge­schafft, alle in den Vereinigten Staaten geborenen Menschen als Bürger eingestuft und das Wahlrecht ausgeweitet. Der gegen das präsidentielle Veto verabschiedete „reconstruction act" verlieh den Südstaatenregierungen einen lediglich provisorischen Status und stellte sie bis zur Verabschiedung von Einzelstaatsverfassungen und Durchführung von Neuwahlen unter militärische Kontrolle.

Als „Reconstruction" wird die mit dem Ende des Bürgerkrieges beginnende und etwa ein Jahrzehnt dauernde Phase bezeichnet, in der es darum ging, den durch die Auseinandersetzung um die Sklaverei und die Sezession der Südstaaten bedrohten amerikanischen Bundesstaat wieder „aufzubauen" und zusammenzubringen. Gesetzgeberisch sollte dies vor allem mit den Reconstruc­tion Amendments zur amerikanischen Verfassung und mit dem Reconstruction Act von 1867 bewerkstelligt werden. Als Reconstruction Amendments werden die zwischen 1865 und 1870 in Kraft getretenen Verfassungszusätze 13 bis 15 bezeichnet, in denen unter anderem die Sklaverei abgeschafft, alle in den USA geborenen Menschen als Bürger eingestuft und das Wahlrecht all dieser Bürger festgeschrieben wird. Der gegen das präsidentielle Veto verabschiedete Reconstruction Act verlieh den von Präsident Johnson, dem Nachfolger des 1865 ermordeten Präsidenten Lincoln, eingesetzten Südstaatenregierungen einen nur provisorischen Status und stellte sie bis zur Verabschiedung von Einzelstaatsverfassungen und Abhaltung von Neuwahlen unter militärische Kontrolle.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Rau 1996
Link
Rau_1996
Anmerkung
Fließtext Raus wird von zu Guttenberg in Fn. 821 ausgelagert; Fn. 820 auf S. 282 verweist auf die S. 24 f. bei Rau.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 283, Zeilen: 112-113
Original:
Seite(n): 26, Zeilen: 105,110

[Fn. 822] 71 U.S. 475 (1867).

[Fn. 823] 74 U.S. 506 (1869). [...]

[Fn. 38] 71 U.S. 475 (1867).

[Fn. 40] 74 U.S. 506 (1869).

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Rau 1996
Link
Rau_1996
Anmerkung
Fußnote 820 auf S. 282 verweist auf die S. 24 f. bei Rau.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 283, Zeilen: 113-118
Original:
Seite(n): 26-27, Zeilen: 28-05

[Fn. 823] [...] In dieser Entscheidung hatte der Gerichtshof als Rechtsmittel­instanz über die Verfassungsmäßigkeit des Reconstruction Act zu urteilen. Die Richter entschlossen sich nach der mündlichen Verhandlung im März 1868 mehrheitlich für eine Verzögerung der Entscheidung bis der Kongress die die Zuständigkeit des Gerichts begrün­dende Norm außer Kraft gesetzt hatte. Anschließend wies Chief Justice Chase die Klage wegen fehlender Zuständigkeit des Supreme Court ab.

Hier hatte das Gericht als Rechtsmittel­instanz über die Verfassungsmäßigkeit des Reconstruction Act zu befinden. Nach der mündlichen Verhandlung im März 1868 sorgte eine Mehrheit der Richter dafür, daß die Entscheidung so lange zurückgehalten wurde, bis der Kongreß die die Zuständigkeit des Gerichts in diesem Fall begrün­dende Norm außer Kraft gesetzt hatte. Daraufhin wies Chief Justice Chase die Klage wegen mangelnder Zuständigkeit des Supreme Court ab, [...]

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Rau 1996
Link
Rau_1996
Anmerkung
Fließtext Raus wird von zu Guttenberg in Fn. 823 ausgelagert; Fn. 820 auf S. 282 verweist auf die S. 24 f. bei Rau.
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:KayH, Zeitstempel: 20110410112921