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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 318, Zeilen: 1-5
Original:
Seite(n): 5, Zeilen: 33-37

Wie soll etwa die faire Repräsentation gewährleistet werden? Kann eine Balance in der Vertretung der großen und kleinen Staaten geschaffen werden? Wie soll die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen ausgestaltet werden? Wieviel Macht sollte der bundesstaatlichen Verwaltung übertragen werden und welche Befugnisse soll die Europäische Union heute haben?

· Wie soll die faire Repräsentation gewährleistet werden? Wie kann eine Balance in der Vertretung der großen und kleinen Staaten gefunden werden? · Wie soll die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen gestaltet werden? Wieviel Macht sollte der bundesstaatlichen Verwaltung übertragen werden und welche Befugnisse soll die EU heute haben?

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Burghardt 2002
Link
Burghardt 2002
Anmerkung
Aufzählung eliminiert, nur das Wort "etwa" hinzugefügt; auch ein verschärftes Bauernopfer (Fußnote 921 auf S. 317).

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 318, Zeilen: 5-7
Original:
Seite(n): 5, Zeilen: 38-39

Was kann die Wertgrundlage für eine politische Einheit sein? Wie wichtig ist "Identität"? Gibt es ein europäisches Pendant zu "life, liberty and the pursuit of happiness"?

· Was kann die Wertgrundlage für eine politische Einheit sein? Wie wichtig ist "Identität"? Gibt es ein europäisches Pendant zu "life, liberty and the pursuit of happiness"?

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Burghardt 2002
Link
Burghardt 2002
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 318, Zeilen: 13-22
Original:
Seite(n): 6, Zeilen: 1-8

a) Konzeptionen der Repräsentation – die Vertretung von Bürgern und Einzelstaaten

Einer der umstrittensten Punkte sowohl bei den Beratungen über die amerikanische Verfassung wie auch während und nach "Nizza" war die Frage nach der Vertretung von Bürgern und Einzelstaaten in den jeweiligen Organen auf Unionsebene. Wie bereits dargestellt wird die amerikanische Lösung noch heute nicht ohne Pathos der "Great Compromise"[Fn 923] genannt und bedeutet eine "aurea mediocritas" zwischen gleicher Repräsentation kleiner und großer Staaten – wie im "New Jersey Plan" gefordert – und der rein proportionalen Repräsentation der Staaten abhängig von der Bevölkerung, wie es der "Virginia-Plan" vorsah.

2. Repräsentation – die Vertretung von Bürgern und Einzelstaaten

Es fällt auf, daß einer der umstrittensten Punkte sowohl bei den Beratungen über die amerikanische Verfassung wie auch kürzlich in Nizza die Frage nach der Vertretung von Bürgern und Einzelstaaten in den jeweiligen Organen auf Unionsebene war. Die amerikanische Lösung wird noch heute der "Great Compromise" genannt und stellt einen Mittelweg zwischen gleicher Repräsentation kleiner und großer Staaten – wie im "New Jersey Plan" gefordert – und der rein proportionalen Repräsentation der Staaten abhängig von der Bevölkerung – wie es der "Virginia-Plan" vorsah – dar.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Burghardt 2002
Link
Burghardt 2002
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 318, Zeilen: 23-25
Original:
Seite(n): 6, Zeilen: 8-11

Durch die gleich starke Vertretung aller Staaten im Senat und die Wahl der Senatoren durch die Legislativen der Einzelstaaten [Fn 924] konnte die Zustimmung der bevölkerungsärmeren Einzelstaaten zur neuen Verfassung gesichert werden.

Durch die gleich starke Vertretung aller Staaten im Senat und die Wahl der Senatoren durch die Legislativen der Einzelstaaten [Fn 1] konnte die Zustimmung der bevölkerungsärmeren Einzelstaaten zur neuen Verfassung gesichert werden.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Burghardt 2002
Link
Burghardt 2002
Anmerkung
Plagiat inkl. Fußnote 924.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 318, Zeilen: 108-109
Original:
Seite(n): 6, Zeilen: 101-102

[Fn 924] Die Wahl der Senatoren durch die einzelstaatlichen Parlamente wurde erst im Jahre 1913 mit dem 17. Verfassungsamendment durch allgemeine direkte Wahlen abgelöst.

[Fn 1] Die Wahl der Senatoren durch die einzelstaatlichen Parlamente wurde erst im Jahre 1913 mit dem 17. Verfassungsamendment durch allgemeine direkte Wahlen abgelöst.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Burghardt 2002
Link
Burghardt 2002
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

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