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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 325, Zeilen: 1-3
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

[Verschiedene Modelle wa]ren für den deutschen Staat angedacht worden; am Schluss erschien ein föderales Gebilde für die westlichen Alliierten und die Deutschen am vertrauenswürdigsten.

Verschiedene Modelle waren für den deutschen Staat angedacht worden; am Schluss erschien ein föderales Gebilde für die westlichen Alliierten und die Deutschen am vertrauenswürdigsten.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 325, Zeilen: 3-7
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Allerdings mochten die Verfassungsväter des Grundgesetzes (GG) sich in Herrenchiemsee nicht auf einen Bundesstaat nach US-amerikanischem Vorbild verständigen. Das GG hat damit den Föderalismus europäischen Typs bereits ziemlich klar vorbereitet: Institutionelle Verflechtungen gemäß dem Grundsatz von Macht- und Einflussteilung anstelle der US-amerikanischen -trennung.937

Allerdings mochten die Verfassungsväter des Grundgesetzes sich in Herrenchiemsee nicht auf einen Bundesstaat nach US-amerikanischem Vorbild verständigen. Das Grundgesetz hat damit den Föderalismus europäischen Typs bereits ziemlich klar vorbereitet: Institutionelle Verflechtungen gemäß dem Grundsatz von Macht- und Einflussteilung anstelle der US-amerikanischen -trennung:

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
Fortsetzung des Plagiats in Fußnote 937
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 325, Zeilen: 8-9
Original:
Seite(n): 28, Zeilen: 17

In der Theoriegeschichte des Föderalismus ist eine reiche Vielfalt von Varianten entstanden.

In der Theoriegeschichte des Föderalismus ist eine reiche Vielfalt von Varianten entstanden.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nettesheim 2004
Link
Nettesheim 2004
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 325, Zeilen: 9-16
Original:
Seite(n): 28, Zeilen: 18-24

Vor diesem Hintergrund ist es nur zu verständlich, dass man sich in der Frage, welchen Grad der Föderalisierung die Europäische Union bereits erreicht hat, nicht einig ist. Während einige Beobachter bereits eine entwickelte Form des Föderalismus attestieren938, sehen andere ihn erst auf dem Weg zur Föderation939. Die Zurückhaltung, die im Umgang mit dem Föderalismusbegriff zu beobachten ist, mag zu einem gewissen Teil darauf zurückzuführen sein, dass sich während des 19. Jahrhunderts eine Verengung auf die Form der Bundesstaatlichkeit vollzogen hat.

Vor diesem Hintergrund ist es nur zu verständlich, dass man sich in der Frage, welchen Grad der Föderalisierung der Verbund bereits erreicht hat, nicht einig ist. Während einige Beobachter dem Verbund bereits eine entwickelte Form des Föderalismus attestieren,70 sehen andere ihn erst auf dem Weg zur Föderation.71 Die Zurückhaltung, die im Umgang mit dem Föderalismusbegriff zu beobachten ist, mag nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts eine Verengung auf die Form der Bundesstaatlichkeit vollzogen hat.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nettesheim 2004
Link
Nettesheim 2004
Anmerkung
nur minimale Änderungen, Plagiat inklusive der Fußnoten
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 325, Zeilen: 16-20
Original:
Seite(n): 28, Zeilen: 24-28

Wer sich dieser Begriffstradition verpflichtet fühlt, wird sich jedenfalls dann, wenn die damit einhergehenden Folgerungen (insbesondere: Souveränität des Bundes) nicht gezogen werden sollen, im Umgang mit dem Föderalismusbegriff Zurückhaltung auferlegen. Zwingend ist diese Verengung aber nicht; sie ist lediglich eine - wenn auch in den letzten zweihundert Jahren besonders [wichtige - Form des Föderalismus.]

Wer sich dieser Begriffstradition verpflichtet fühlt, wird sich jedenfalls dann, wenn die damit einhergehenden Folgerungen (insbesondere: Souveränität des Bundes) nicht gezogen werden sollen, im Umgang mit dem Föderalismusbegriff Zurückhaltung auferlegen. Zwingend ist diese Verengung aber nicht; sie ist lediglich eine – wenn auch in den letzten zweihundert Jahren besonders wichtige – Form des Föderalismus.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nettesheim 2004
Link
Nettesheim 2004
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 325, Zeilen: 103-105
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Der deutsche Bundesrat wird von den Landesregierungen bestückt und zwingt die Länder damit zur Zusammenarbeit und zur Zustimmung bei bundesstaatlichen Aufgaben ("kooperativer Föderalismus").

Der deutsche Bundesrat wird von den Landesregierungen bestückt und zwingt die Länder damit zur Zusammenarbeit und zur Zustimmung bei bundesstaatlichen Aufgaben ("kooperativer Föderalismus").

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 325, Zeilen: 105-108
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Der "unitarische Bundesstaat" (K. Hesse, vgl. ders., Der unitarische Bundesstaat, 1962) unterscheidet nach Kompetenzarten; er hat es aber dennoch geschafft, das Paradoxon der sogenannten "Gemeinschaftsaufgaben" in die Verfassung zu integrieren.

Der unitarische Bundesstaat (Konrad Hesse) unterscheidet nach Kompetenzarten; er hat es aber dennoch geschafft, das Paradoxon der sogenannten "Gemeinschaftsaufgaben" in die Verfassung zu integrieren.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 325, Zeilen: 108-112
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Allerdings befanden sich auch die deutschen Länder in der "Stunde Null" auf einer gemeinsamen Ausgangsbasis, wodurch eine einheitliche Einteilung der Länder in der Verfassung erleichtert wurde. Insofern war die Einteilung der Stimmrechte pro Bundesstaat und die Einordnung der Staatsaufgaben in Bundes- und Landeskompetenzen nur in der Sache umstritten.

Allerdings befanden sich auch die deutschen Länder in der "Stunde Null" auf einer gemeinsamen Ausgangsbasis, wodurch eine einheitliche Einteilung der Länder in der Verfassung erleichtert wurde. Insofern war die Einteilung der Stimmrechte pro Bundesstaat und die Einordnung der Staatsaufgaben in Bundes- und Landeskompetenzen nur in der Sache umstritten.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
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Schwab 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 325, Zeilen: 119-125
Original:
Seite(n): 28, Zeilen: 110-115

938 Vgl. etwa M. Cappelletti / M. Seccombe / J. H. H. Weiler, General Introduction, in: dies. (Hrsg.), Integration through Law, Vol 1, Book 1 S. 4; K. Heckel, Der Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftbildung, 1998; W. Hertel, Supranationalität als Verfassungsprinzip, 1999; A. von Bogdandy, Supranationaler Föderalismus als Wirklichkeit und Idee einer neuen Herrschaftsform, 1999. 939 So etwa J. Fischer, Vom Staatenverbund zur Föderation – Gedanken über die Finalität der europäischen Integration, 23 integration 2000, S. 149.

70 Cappelletti, Seccombe, Weiler, General Introduction, in: Dies. (Hrsg.), Integration through Law, Vol 1, Book 1 S. 4; Heckel, Katharina, Der Föderalismus als Prinzip überstaatlicher Gemeinschaftbildung, 1998; Hertel, Wolfram, Supranationalität als Verfassungsprinzip, 1999; von Bogdandy, Armin, Supranationaler Föderalismus als Wirklichkeit und Idee einer neuen Herrschaftsform, 1999. 71 Fischer, Joschka, Vom Staatenverbund zur Föderation – Gedanken über die Finalität der europäischen Integration, 23 integration 2000, S. 149.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nettesheim 2004
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Nettesheim 2004
Anmerkung
Fußnoten gemeinsam mit zugehörigem Haupttextfragment übernommen
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