GuttenPlag Wiki
Registrieren
Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
F · S · K

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende


Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 351, Zeilen: 01-25
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

[Die Aufklärung hat im europäischen] Rechtsdenken Recht und Moral getrennt. Die politische Auseinandersetzung über die Gesetzgebung stellt zwar verschiedene Moralvorstellungen gegeneinander, und diese werden in der Regel ausdiskutiert. Das daraus hervorgehende Recht ist jedoch moralisch neutral. Auch der Straftäter hat seine Würde, er ist nicht moralisch verwerflich, sondern nur rechtlich strafbar. Weltweit ist dieser aufklärerische Gedanke in den Menschenrechten umgesetzt worden. Das US-amerikanische Rechtsdenken scheidet demgegenüber Recht und Moral weit weniger extensiv. US-amerikanische Straftäter gelten als "moralisch schlecht," das US-Strafrecht kennt im Gegensatz zu Europa auch deutlich den Rachegedanken.

In Europa hat auch der Souveränitätsverzicht [Fn 1012] der Staaten die Überwindung des moralischen Rasters von "gut und böse" ermöglicht. Wenn westeuropäische Staaten heute Interessensgegensätze austragen, so qualifizieren sie sich gegenseitig nicht als "böse". Diese Kategorie ist definitiv überwunden. Ohne Souveränitätsverzicht ist es nicht möglich, das Freund-Feind-Schema zu überwinden, und dieses wurzelt letztlich im moralischen Gegensatz von "gut" und "böse". Dieser Zusammenhang ist wieder höchst aktuell geworden, indem die "Koalition der Willigen" nämlich eine moralische Kategorie darstellt, die mit "gut und böse" operiert. [Fn 1013]

Dies hat aber unter anderem zur Folge, dass der Intensitätsgrad der Freundschaft mit den Vereinigten Staaten für nicht wenige gleichbedeutend ist mit dem Intensitätsgrad der Akzeptanz durch die Staatengemeinschaft ganz allgemein. Aus US-amerikanischer Sicht trifft dies zu. Aus europäischer Sicht ist es aber keineswegs richtig, ganz im Gegenteil: gerade in der deutschen (politischen wie öffentlichen) Diskussion geht man - zusammen mit zahlreichen Staaten in anderen Kontinenten - davon aus, dass man sich zunehmend auf eine Völkerrechtsordnung einigen wolle, auch indem man sich zunehmende Souveränitätsverzichte leisten würde.

[Die Aufklärung hat im europäischen] Rechtsdenken Recht und Moral getrennt. Die politische Auseinandersetzung über die Gesetzgebung stellt zwar verschiedene Moralvorstellungen gegeneinander, und diese werden ausdiskutiert. Das daraus hervorgehende Recht ist jedoch moralisch neutral. Auch der Straftäter hat seine Würde, er ist nicht moralisch verwerflich, sondern nur rechtlich strafbar. Weltweit ist dieser aufklärerische Gedanke in den Menschenrechte umgesetzt worden [...]. Das US-amerikanische Rechtsdenken scheidet demgegenüber Recht und Moral viel weniger. US-amerikanische Straftäter gelten als moralisch schlecht, das US-Strafrecht kennt im Gegensatz zu Europa auch deutlich den Rachegedanken.

[...] Der Souveränitätsverzicht der Staaten hat in Europa die Ueberwindung des moralischen Rasters von "gut und böse" ermöglicht. Wenn westeuropäische Staaten heute Interessengegensätze austragen, so qualifizieren sie sich gegenseitig nicht als "böse", diese Kategorie ist definitiv überwunden.

Ohne Souveränitätsverzicht ist es nicht möglich, das Freund-Feind-Schema zu überwinden, und dieses wurzelt letztlich im moralischen Gegensatz von "gut" und "böse". Dieser Zusammenhang ist heute wieder höchst aktuell geworden, indem die "Koalition der Willigen" nämlich eine moralische Kategorie darstellt, die mit "gut und böse" operiert.

[...] Es bedeutet, dass der Intensitätsgrad der Freundschaft mit den Vereinigten Staaten gleichbedeutend sei mit dem Intensitätsgrad der Akzeptanz durch die Staatengemeinschaft ganz allgemein. Aus US-amerikanischer Sicht trifft dies zu. Aus europäischer Sicht ist es aber keinesweg richtig, ganz im Gegenteil: Wir gehen - zusammen mit unzähligen Staaten in anderen Kontinenten - davon aus, dass wir uns zunehmend auf eine Völkerrechtsordnung einigen wollen, indem wir zunehmende Souveränitätsverzichte leisten.


Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Haller 2003
Link
Haller 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 351, Zeilen: 26-32
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Von Interesse ist nicht nur im Hinblick auf aktuelle Friktionsfelder im transatlantischen Verhältnis die zentrale Bedeutung des Völkerrechts und des Souveränitätsverzichtes, beides alte europäische Errungenschaften. Der Souveränitätsverzicht der Staaten zugunsten einer völkerrechtlichen Ordnung wurde in Europa im Westfälischen Frieden 1648 begründet. Ein in seiner Wirkkraft ähnlich "glücklicher globaler Moment" ereignete sich in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Erstmals findet ein Prozess statt, der zu einer bislang tragfähigen [Friedensordnung führt, und zwar aufgrund des Souveränitätsverzichtes von Staaten, und nicht – wie vormals etabliert – als Resultat von Kriegen etwa mittels Anordnungen der siegreichen Kriegspartei(en).]

Diese Auseinandersetzung betrifft ganz zentral die Bedeutung von zwei Dingen, nämlich des Völkerrechts und des Souveränitätsverzichtes, beides alte europäische Errungenschaften. Der Souveränitätsverzicht der Staaten zugunsten einer völkerrechtlichen Ordnung wurde in Europa wie bereits erwähnt im westfälischen Frieden 1648 erfunden. Und seit der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts ist auf diesem Kontinent sogar etwas noch viel spektakuläreres im Gange: Zum ersten mal findet ein Prozess statt, der zu einer bisher tauglichen Friedensordnung führt, und zwar aufgrund des Souveränitätsverzichtes von Staaten, und nicht - wie früher - als Resultat von Kriegen, d.h. mittels Anordnungen der siegreichen Kriegspartei.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Haller 2003
Link
Haller 2003
Anmerkung
"aktuelle Friktionsfelder" musste wohl unbedingt rein! KTzG stückelt den Haller-Aufsatz undhängt ihn über 3 Seiten in anderer Reihenfolge wieder zusammen.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 351, Zeilen: 104-109
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

[Fn 1013] Durch die Terroranschläge vom 11. September 2001 ist das US-amerikanische Nationalgefühl zutiefst getroffen worden. In der Folge betrachteten die Vereinigten Staaten das in ihrer Nation verkörperte „Gute“ als so bedroht, dass alle anderen, universell geltenden Werte daneben zurücktraten, so auch die Menschenrechte von Gefangenen, die des Terrorismus verdächtigt werden [(Stichworte wie „Guantanamo“ und „Abu Ghraib“ sollen an dieser Stelle genügen)].

Durch die Terroranschläge vom 11.September 2001 ist das US-amerikanische Nationalgefühl zutiefst getroffen worden. In der Folge betrachteten die Vereinigten Staaten das in ihrer Nation verkörperte "Gute" als so bedroht, dass alle anderen, universell geltenden Werte daneben zurücktraten, so auch die Menschenrechte von Gefangenen, die des Terrorismus verdächtigt werden.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Haller 2003
Link
Haller 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral)

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Diese Seite wurde gesichtet durch: Erstsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:MoonofA, Zeitstempel: 20110308154335