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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 381, Zeilen: 01-15
Original:
Seite(n): 10, 11, Zeilen: 32, 1-14

[Der Hinweis auf die kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas wurde beibehalten und durch den Zusatz „deren Werte in seinem Erbe weiter lebendig sind“] ergänzt. Nicht aufgenommen wurden ein expliziter Gottesbezug, ein Hinweis auf das Christentum oder das (jüdisch-)christliche Erbe. Dieser Version stimmte der Konvent im Zuge des politischen Gesamtkompromisses zu. [24]

b) Die Beratungen der Regierungskonferenz

In der im Oktober 2003 eröffneten Regierungskonferenz wurde die Frage des Gottesbezugs erneut aufgegriffen. Beim Treffen der EU-Außenminister am 28./29.11.2003 in Neapel war die Frage der Präambel und insbesondere des Bezugs auf die christlichen Wurzeln Europas Gegenstand eingehender Beratungen. Ein Konsens konnte dabei nicht erzielt werden. Zur Vorbereitung des Europäischen Rates in Brüssel am 12./13.Dezember 2003 schlussfolgerte die italienische EURatpräsidentschaft deswegen, dass „einige Delegationen es nach wie vor für wichtig hielten, dass in der Präambel auf die christlichen Werte Bezug genommen wird" während „die übrigen Delegationen der Ansicht waren, dass der Text des Konvents den unterschiedlichen Anliegen in ausgewogener Weise Rechnung trage". [25]

[Der Hinweis auf die kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas wurde beibehalten und durch den Zusatz „deren Werte in seinem Erbe weiter lebendig sind"] ergänzt. Nicht aufgenommen wurden ein expliziter Gottesbezug, ein Hinweis auf das Christentum oder das (jüdisch-) christliche Erbe. Dieser Version stimmte der Konvent im Zuge des politischen Gesamtkompromisses zu. [25]

V. Die Beratungen der Regierungskonferenz

In der im Oktober 2003 eröffneten Regierungskonferenz wurde die Frage des Gottesbezugs erneut aufgegriffen. Beim Treffen der EU-Außenminister am 28./29.11.2003 in Neapel war die Frage der Präambel und insbesondere des Bezugs auf die christlichen Würzein Europas Gegenstand eingehender Beratungen. Ein Konsens konnte dabei nicht erzielt werden. Zur Vorbereitung des Europäischen Rates in Brüssel am 12./13. Dezember 2003 schlussfolgerte die italienische EU-Ratspräsidentschaft deswegen, dass es „einige Delegationen es nach wie vor für wichtig hielten, dass in der Präambel auf die christlichen Werte Bezug genommen wird" während „die übrigen Delegationen der Ansicht waren, dass der Text des Konvents den unterschiedlichen Anliegen in ausgewogener Weise Rechnung trage". [26]

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Hartleif 2004
Link
Hartleif 2004
Anmerkung

Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 381, Zeilen: 17-35
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Aus dem Streit hervorgegangen ist ein durch und durch säkularer, laizistischer Text, der angesichts der europäischen Realität möglicherweise zu Recht auf eine „Invocatio Dei“, eine Anrufung Gottes, verzichtet und sich stattdessen auf den Geist der Antike, des Humanismus und der Aufklärung beruft. Nur beiläufig wird auf das religiöse Erbe Europas verwiesen, ohne dass dabei die jüdische, christliche und muslimische Tradition in irgendeiner Weise erwähnt wird. Von religiöser Gegenwart ist überhaupt nicht die Rede. Über die Hintergründe dieser Zurückhaltung lässt sich nur rätseln: Sorge um den laizistischen Staat, Rücksicht gegenüber multireligiösen Gesellschaften oder schlicht Angst vor dem Erstarken des Fundamentalismus? Ehrenwerte Gründe allesamt, die aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier ein Text vorliegt, der, obwohl er modern sein will, seltsam unzeitgemäß wirkt; ein Text, der weder den eigenen Traditionen noch den Erfordernissen der Gegenwart wirklich gerecht wird.

Europa, das alte wie das neue, verdankt sich nicht nur der griechischen Antike und nicht nur der französischen Aufklärung, sondern ebenso sehr jenem Mittelalter, in dem jüdische, christliche und muslimische Denker, allein oder gemeinsam, über den Widerspruch von Glaube und Vernunft nachgedacht und damit jene Aufklärung mit vorbereitet hatten, die bis heute als der große Widerpart des Religiösen gilt.

Aus dem Streit hervorgegangen ist ein durch und durch säkularer, laizistischer Text, der angesichts der europäischen Realität zu Recht auf eine «Invocatio Dei», eine Anrufung Gottes, verzichtet und sich stattdessen auf den Geist der Antike, des Humanismus und der Aufklärung beruft. Nur beiläufig wird auf das religiöse Erbe Europas verwiesen, ohne dass dabei die jüdische, christliche und muslimische Tradition in irgendeiner Weise erwähnt wird. Von religiöser Gegenwart ist überhaupt nicht die Rede.

Über die Hintergründe dieser Zurückhaltung lässt sich nur rätseln: Sorge um den laizistischen Staat, Rücksicht gegenüber multireligiösen Gesellschaften oder schlicht Angst vor dem Erstarken des Fundamentalismus? Ehrenwerte Gründe allesamt, die aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier ein Text vorliegt, der, obwohl er modern sein will, seltsam unzeitgemäss wirkt; ein Text, der weder den eigenen Traditionen noch den Erfordernissen der Gegenwart wirklich gerecht wird.

Europa, das alte wie das neue, verdankt sich nicht nur der griechischen Antike und nicht nur der französischen Aufklärung, sondern ebenso sehr jenem Mittelalter, in dem jüdische, christliche und muslimische Denker, allein oder gemeinsam, über den Widerspruch von Glaube und Vernunft nachgedacht und damit jene Aufklärung mit vorbereitet hatten, die bis heute als der grosse Widerpart des Religiösen gilt.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Obermüller 2003
Link
Obermüller 2003
Anmerkung
Gefunden von Andreas Fischer-Lescano, siehe Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011 (hier wird der Leitartikel der NZZ und nicht der NZZS zugesprochen). Siehe Seite 7 NZZS vom 20. Februar 2011
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 381, Zeilen: 101-102
Original:
Seite(n): 011, Zeilen: 101-102

(24) Vgl. das Plenarprotokoll der Sitzung vom 12,/13.Juni 2003, Fn. 17. (25) Siehe hierzu das Dokument der Regierungskonferenz CIG 60/03 ADD 2 v. 11.12,2003.

(25) Vgl. das Plenarprotokoll der Sitzung vom 12,/13.Juni 2003, Fn. 17. (26) Siehe hierzu das Dokument der Regierungskonferenz CIG 60/03 ADD 2 v. 11.12,2003.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Hartleif 2004
Link
Hartleif 2004
Anmerkung

Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut)

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