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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 402, Zeilen: 06-24
Original:
Seite(n): 67, Zeilen:

Kann das US-amerikanische Modell des "wall of separation" zwischen Staat und Religionsgemeinschaften Vorbild für Europa sein?[159] Die Vielzahl der Religionen und Weltanschauungen ist ein Integrationsproblem auch in Europa. Das mag auch für Europa zunächst nahe legen, strikte Trennung zu suchen Aber die Doktrin der "wall of separation" lässt sich nicht durchhalten, das zeigt gerade auch die heterogene Rechtslage in den Vereinigten Staaten. Vielfältig ist die Mauer durchbrochen. Wo sie hält, drängt sich bisweilen der Verdacht der Diskriminierung des Religiösen auf, wenn etwa weltlich geführte Privatschulen staatlich gefördert werden, religiös geführte aber nicht. Das amerikanische Modell lebt zudem von einer sozialen Intensität der Religion, die sich in Europa kaum (noch) findet. Manchmal wird dennoch das amerikanische Religionsrecht als Modell für Europa empfohlen. Amerika steht für strikte Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und für strikte Gleichheit aller Religionsgemeinschaften auf einem "Marktplatz der Religionen". Keiner Religionsgemeinschaft darf der Staat, selbstverständlich auch nicht in Europa, den Zugang zu angemessener Religionsausübung versperren. Die Auseinandersetzung der kommenden Jahre wird die religionsrechtliche Gleichheit zu einem Hauptgegenstand haben. Diese Auseinandersetzung kommt wesentlich aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Religionsrechtliche Gleichheit verlangt aber nach mehr als bloß dem freien Marktplatz der Religionen.

Oder kann das US-amerikanische Modell des „wall of separation“ zwischen Staat und Religionsgemeinschaften Vorbild für Europa sein? Die Vielzahl der Religionen und Weltanschauungen ist ein Integrationsproblem auch in Europa. Das mag auch für Europa zunächst nahe legen, strikte Trennung zu suchen. Aber die Doktrin des „wall of separation“ lässt sich nicht durchhalten, das zeigt gerade auch die heterogene Rechtslage in den Vereinigten Staaten von Amerika. Vielfältig ist die Mauer durchbrochen. Wo sie hält, drängt sich bisweilen der Verdacht der Diskriminierung des Religiösen auf, wenn etwa weltlich geführte Privatschulen staatlich gefördert werden, religiös geführte aber nicht. Das amerikanische Modell lebt zudem von einer sozialen Intensität der Religion, die sich in Europa kaum findet.

Manchmal wird dennoch das amerikanische Religionsrecht als Modell für Europa empfohlen. Amerika steht für strikte Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und für strikte Gleichheit aller Religionsgemeinschaften auf einem „Marktplatz der Religionen“.

Keiner Religionsgemeinschaft darf der Staat, selbstverständlich auch nicht in Europa, den Zugang zu angemessener Religionsausübung versperren. Die Auseinandersetzung der kommenden Jahre wird die religionsrechtliche Gleichheit zu einem Hauptgegenstand haben. Diese Auseinandersetzung kommt wesentlich aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Religionsrechtliche Gleichheit verlangt aber nach mehr als bloß dem freien Marktplatz der Religionen.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Robbers 2003
Link
Robbers 2003
Anmerkung
Gemäß Spiegel 08/2011 vom 21.02.2011, S.24, ist der erste Abschnitt dieser Seite Teil der Ausarbeitung von. Dr. Dr. Ulrich Tammler: Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion, 13. Mai 2004, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, Registernummer WF III - 100/04 Das Plagiat erstreckt sich über die Seiten 391-402.
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