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S. 053-057 Schreibweise "Tokyo" üblich?[]

Hier http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Seite_053-057 hat Guttenberg die Schreibweise aus der ZEIT übernommen: "... geboren 1894 in Tokyo ..."

Ich finde diese Schreibweise ungewöhnlich. Mag das mal bitte jemand checken und "Tokyo" dann evtl. analog zu "Californien" (an anderer Stelle) klassifizieren?

OK in http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Fragment_053_13-16 --Nerd wp 12:48, 23. Feb. 2011 (UTC)

kleiner Ausschnitt gefunden[]

hier ist ein kleiner Teil der Diss. (ca S. 34-36?). Keine Ahnung, ob korrekt, habs über google gefunden. hier noch mehr (S. 30-33)

S. 68f[]

=> Habe ich geprüft (Nurdieleistungzählt) und S. 68 / 69 getrennt. Auch Fn. geprüft. Dissertation (Libreka, also bitte prüfen) Habe ich selbst geprüft und eingestellt.: "Tatsächlich haben sich die "europäischen Gründungsväter" sehr intensiv mit der Thematik der Ausgestaltung und Strukturierung der hoheitlichen Verbandsgewalt beschäftigt, die sie den drei Europäischen Gemeinschaften mitzugeben beabsichtigten. Sie fanden hierbei auch umfassende Unterstützung durch die Lehre, wie die Fülle einschlägiger Gutachten belegt, die in der zweiten Jahreshälfte 1952 von führenden deutschen Staatsrechtslehrern verfasst wurden.157. Sie fanden hierbei auch umfassende Unterstützung durch die Lehre wie die Fülle einschlägiger Gutachten belegt die1952 von führenden deutschen Staatsrechtslehrern verfasst wurden 157

Auslöser war die vorgesehene Übertragung von Hoheitsrechten der Bundesrepublik Deutschland auf die geplante Auslassung von drei Wörtern aus dem Hummer-Text EVG und Gegenstand der Auseinandersetzung war die von H Kraus erhobene Forderung nach "struktureller Kongruenz und Homogenität" der hoheitlichen öffentlichen Verbandsgewalt der EVG im Verhältnis 'zur Staatsgewalt ihrer Mitgliedstaaten,im konkreten Fall jener der Bundesrepublik.

'OK[[1]] den rest erspar ich mir --Nerd wp 12:54, 23. Feb. 2011 (UTC)

[FN 158: Nach der später "Lehre" genannten These von der notwendigen " strukturellen Kongruenz und Homogenität" durften gem Art 24 Abs 1 GG deutsche Hoheitsrechte nur an solche zwischenstaatlichen Einrichtungen übertragen werden deren Struktur dem staatsrechtlichen rechtsstaatlichen Aufbau des nach dem GG verfassten bundesrepublikanischen Staatswesens "kongruent" ist. ...(vgl. dazu W. Hummer, Eine Verfassung für die Europäische Union - eine Sicht aus Österreich, in: H. Timmermann (Hrsg.), Eine Verfassung für die Europäische Union. Beiträge zu einergrundsätzlichen und aktuellen Diskussion. 2001)].



Seitenwechsel (69)

Der Ansatz von der notwendigen " strukturellen Kongruenz und Homogenität" der Verbandsgewalt internationaler supranationaler Organisationen im Allgemeinen und der EVG im Speziellen in Bezug auf die Staatsgewalt ihrer Mitgliedstaaten wusste sich – wie soeben beschrieben – aber nicht durchzusetzen Im Ergebnis erscheint es nicht vermessen die Europäischen Gemeinschaften konzeptionell als eine "inkongruente" und "inhomogene" Verbandsgewalt "sui generis" zu bezeichnen – und zwar nicht nur ohne Gewaltenteilung sondern sogar "gewaltenfusionierend" (mit einem exekutiv rekrutierten Rat als Hauptlegislator), ohne Grundrechtskatalog, ohne vertikale Kompetenzverteilung, mit einem Europäischen Parlament ohne Legislativbefugnisse etc, die sich bewusst vom staatsrechtlichen Modell ihrer Mitgliedstaaten abhob. Fn 159:So auch W. Hummer. „Verfassungs-Konvent" und neue Konventsmethode. Instrumente zur Verstaatlichung der Union, in: Politische Studien, Der Europäische Verfassungskonvent - Strategien und Argumente, Sonderheft 1/2003. S. 53 ff.. 55.

Waldemar Hummer, „Verfassungs-Konvent“ und neue Konventsmethode: Instrumente zur „Verstaatlichung“ der EU?", in: Politische Studien Sonderheft 1/2003 (http://www.hss.de/fileadmin/migration/downloads/politische_studien_sonderheft_1_2003.pdf), S. 54f:

"Die Gründungsväter haben sich nämlich sehr intensiv mit der Frage der Ausgestaltung und Strukturierung der hoheitlichen öffentlichen Verbandsgewalt beschäftigt, die sie den drei Europäischen Gemeinschaften mitzugeben beabsichtigten. Sie wurden dabei auch durch die Lehre intensiv unterstützt, wie die Fülle
einschlägiger Gutachten belegt, die in der zweiten Jahreshälfte 1952 von führenden deutschen Staatsrechtslehrern verfasst und in der Sammelpublikation „Der Kampf um den Wehrbeitrag“ 11 zusammengestellt wurden. Der Grund dafür war die vorgesehene Übertragung von Hoheitsrechten der
Bundesrepublik Deutschland auf die geplante (supranationale) „Europäische Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG)
und der Gegenstand der Auseinandersetzung war die von Herbert Kraus erhobene Forderung nach „struktureller
Kongruenz und Homogenität“ der hoheitlichen, öffentlichen Verbandsgewalt der EVG im Verhältnis zur Staatsgewalt ihrer Mitgliedstaaten, im konkreten Fall der der Bundesrepublik. Nach dieser Lehre durften gem. Art. 24 Abs. 1 Bonner GG deutsche Hoheitsrechte nur an solche zwischenstaatlichen Einrichtungen übertragen werden, deren Struktur dem staatsrechtlichen, rechtsstaatlichen Aufbau des nach dem GG verfassten bundesrepublikanischen Staatswesens „kongruent“ ist. Diese These von der notwendigen „strukturellen Kongruenz und Homogenität“ der Verbandsgewalt internationaler/supranationaler Organisationen im Allgemeinen und der EVG im Speziellen in Bezug auf die Staatsgewalt ihrer Mitgliedstaaten setzte
sich letztlich aber nicht durch, und die Gründungsväter der Europäischen Gemeinschaften konzipierten eine
völlig „inkongruente“ und „inhomogene“ Verbandsgewalt „sui generis“ – und zwar nicht nur ohne Gewaltenteilung, sondern sogar „gewaltenfusionierend“ (mit einem exekutiv

Seitenwechsel S. 55

rekrutierten Rat als Hauptlegislator), ohne Grundrechtskatalog, ohne vertikale Kompetenzverteilung, mit einem
Europäischen Parlament ohne Legislativbefugnisse etc. – die sich bewusst vom staatsrechtlichen Modell ihrer
Mitgliedstaaten abhob."

Bitte Fußnote 159 auf Nachweise prüfen und mit entsprechenden Hinweisen einstellen. Danke!


Ich (nicht eingeloggt, neu), habe Textlakunen im Guttenberg-Text aus dem pdf verbessert und Fn 159 und 158 eingestellt (FN 158 enthält ebenfalls umbearbeiteten Text von Hummer, wobei dieser möglicherweise auch aus der hier als "vgl. dazu auch" zitierten Quelle "Verfassungskonvent" stammen könnte) .

Außerdem habe ich komplett wörtliche Übernahmen durch Kursivdruck im Guttenberg-Text gekennzeichnet.

FN 159 sagt "so auch W. Hummer". Dies lässt nicht erahnen, dass drei vorhergehende Absätze (beginnend mitten im ersten der drei Absätze) wörtliche oder quasi-wörtliche Zitate von Hummer sind.

Bewertung: Verschleierung durch leichte Umformulierungen (Hilfsverbkonstruktionen "haben sich beschäftigt" statt "beschäftigten sich". "wusste sich nicht durchzusetzen" statt "setzte sich nicht durch"), verschärftes Bauernopfer? "so auch W. Hummer" am letzten Absatz eines längeren Zitats. So ähnlich habe ich's vor Jahrzehnten in meiner ersten Proseminararbeit in amerikanischer Geschichte getrieben (ich hielt das in meiner Unwissenheit für legitim und wurde prompt von meinem Prof. darauf hingewiesen, dass es so nicht geht.)

S. 324[]

Dissertation (aus Libreka, deswegen also ohne Kommata - bitte prüfen): habe ich selbst erledigt und S. 324 (b) entsprechend erweitert.

"Trotz der Parlamentsreformen die das politische Gewicht der Legislative stärkten leiden sie genau wie der Bundeskongress an derselben Fragmentierung – der Aufsplittung in verschiedene relativ autonome Ausschüsse und Unterausschüsse. Insgesamt ist der "amerikanische Bürger" eingebettet in eine ausgeprägte gesellschaftliche Dimension des Föderalismus und Lokalismus die im Laufe der weiteren Entwicklung durch die flächenmäßige Ausdehnung und den hohen Grad an gesellschaftlicher Segmentierung und politischer Fragmentierung verstärkt wurde. Bis heute ist die politische Kultur der USA geprägt durch regionale und einzelstaatliche Besonderheiten die trotz aller vereinheitlichenden Tendenzen das amerikanische kulturelle wirtschaftliche und politische Mosaik auszeichnen."

Hartmut Wasser, Institutionen im politischen System, in: Informationen zur politischen Bildung Heft 199 (http://www.poprawka.de/lkpo/usa.pdf):

"Ende der sechziger Jahre sind im Gefolge von Demokratisierungsbestrebungen Parlamentsreformen auf
Einzelstaatsebene durchgeführt worden, die das Gewicht der Legislative stärkten. Sie leiden aber bis zum
heutigen Tag an derselben Fragmentierung - der Aufsplitterung in eine Vielzahl mehr oder minder
autonomer Gruppierungen und arbeitsteiliger Organisationsformen -, die wir schon bei der Betrachtung
des Bundeskongresses kennengelernt haben.

Zwischenüberschrift: Wiedererstarken der Einzelstaaten im politischen System
Zu den grundlegenden Neuerungen der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika gehört zuallererst die
”Erfindung” des Bundesstaates in moderner Form. Der Kompromiß von Philadelphia schuf eine neue Form politischer Organisation, die ”genau genommen weder eine nationale noch eine staatenbündische Verfassung, sondern eine Verbindung beider” ist. […] Die Machtverteilung der Constitution of the United States of America - und das ist das verfassungspolitisch Neue - unterstellt den Bürger einer doppelten Souveränität, der des Einzelstaates und der des Bundes. Getragen und eingebettet in eine ausgeprägte gesellschaftliche Dimension des Föderalismus und Lokalismus, die im Laufe der weiteren Entwicklung durch die flächenmäßige Ausdehnung und den hohen Grad an gesellschaftlicher Segmentierung und politischer Fragmentierung verstärkt wurde. Bis heute ist die politische Kultur der USA geprägt durch regionale und einzelstaatliche Besonderheiten, die trotz aller vereinheitlichenden Tendenzen das amerikanische kulturelle, wirtschaftliche und politische Mosaik ausmachen."

'Überflogen, OKvgl Kategorie:Wasser_1997 --Nerd wp 12:56, 23. Feb. 2011 (UTC)

S. 348[]

Die im Wiki bereits gekennzeichneten Übernahmen aus Abromeit, http://aei.pitt.edu/281/1/pw_76.pdf, auf S. 347 setzen sich auf S. 348 massiv fort (im verlinkten PDF betrifft dies die Seiten 19 und 20). Da anscheinend laut Libreka auf S. 347 mit einer Fußnote ("vgl. auch" (!!!)) auf Abromeit verwiesen wird, prüft das am besten jemand, der das Buch zur Hand hat - eine Zusammenstellung von Libreka-Schnipseln ist hier nicht aussagekräftig genug. <rant>Wenn das keine Täuschung ist, weiß ich es auch nicht mehr.</rant>

Anmerkung hhw: Fussnoten 347/8

1003Vgl.auchH.Abromeit,EinMaßfürDemokratie?EuropäischeDemokratienim Vergleich,VortragamInstitutfürHöhereStudieninWienam15.März2001,2001. 1004SieheaberArt.230EGV. 1005FürH.Abromeit,EinMaßfürDemokratie?EuropäischeDemokratienimVergleich, VortragamInstitutfürHöhereStudieninWienam15.März2001,2001,giltdasinzweierlei Hinsicht:„(1)TiefeSegmentierungderGesellschaftlegt‚konsoziative‘EntscheidungsstrukturenanderSpitzenahe.InderTatverfügtnachAnsichtetlicherBeobachterdieEU überallewesentlichenMerkmaleeinerkonsoziationalenPolitie,vom‚power-sharingat thetop‘überdasPrinzipderProportionalitätbishinzurAutonomiederSegmente.Bei

genaueremHinsehenhapertesabernichtnuranderProportionalität;esfehltvielmehr einentscheidenderAspektdesKonsoziationalismus,nämlichdiesystematischeEinbeziehungauch,wennnichtgarvorallemdernicht-territorialenGesellschaftssegmente.Das europäischeElitenkartellisteindimensionalterritorialunddamit‚föderativ‘:Machtteilung,ProportionalitätundAutonomiegeltennurfürdieMitgliedstaaten;Elitenausden übrigenSegmentensindnichteinbezogen,verfügenüberkeineEinspruchsrechte,setzen ihreAnsprücheambestendurchLiaisonmitdereinenoderanderenRegierungdurch. (2)DereuropäischeKonsoziationalismusisteinseitig‚bürokratisch‘undgiltvorallem angelsächsischenBeobachternalsgrößtesDemokratisierungshindernis.“ 1006„Maastricht-Entscheidung“(BVerfGE89,155

Gerechtigkeit[]

schon drin unter 311-312 sorry

Korrekt zitiert?[]

Ich bin nicht sicher, ob das so richtig ist, vielleicht kann das jemand prüfen, der sich auskennt? Guttenberg erwähnt hier K. Hänsch, schreibt aber schon vorher ganze Sätze einfach ab.


(Nurdieleistungzählt): geprüft, gute Stelle, wurde unter 184 c eingefügt.

Guttenberg schreibt auf S. 184: "Der Konvent tagte wie bereits angedeutet nicht in einer "revolutionären" Situation die einen Bruch mit dem bestehenden Recht oder eine Staatsgründung gestattet hätte. Er sollte auf der Basis eines Mandats der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie geltender internationaler Verträge arbeiten die es zu ersetzen gilt was wiederum die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordert Mehr als ein " Vertrag über eine Verfassung für Europa" konnte daraus als Gesamtwerk nicht erwachsen Auch war es dem Konventspräsidium laut K Hänsch durchaus bewusst dass der Begriff " Verfassungsvertrag in der öffentlichen Diskussion zur " Verfassung" verkürzt werden würde."

Bei K. Hänsch findet man (hier) folgendes:

"Der Konvent tagte nicht in einer revolutionären Situation, die einen Bruch mit dem alten Recht oder eine Staatsgründung erlaubt hätte. Er arbeitete auf der Grundlage eines Mandats der Mitgliedstaaten der Union, vertreten durch ihre Staats- und Regierungschefs, sowie geltender internationaler Verträge, die zu ersetzen wiederum die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordern würde. Mehr als ein "Vertrag über eine Verfassung für Europa" (kurz: "Verfassungsvertrag") konnte daraus nicht entstehen. Er muss nicht nur die geltenden Verträge ersetzen und daher von allen Vertragspartnern angenommen werden, sondern auch künftige Revisionen des Verfassungsvertrages müssen einstimmig beschlossen werden. Dass dennoch der Begriff "Verfassungsvertrag" in der öffentlichen Diskussion zur "Verfassung" verkürzt werden würde, war dem Konventspräsidium bewusst und wurde von der Mehrheit seiner Mitglieder durchaus gern gesehen."

Anmerkung von hhw:K.Hänsch wird in keiner Fussnote erwähnt,erscheint aber im lvz


Hänsch,K.:DerKonvent–unkonventionell,in:Integration4/2003,S.331ff.–ZielundZukunftderEinigungEuropas,RedeaufderLandestagungderEuropa-UnionHessen,3.Ju

Massives Update[]

Jede Menge teils ganzseitige Textübernahmen.Bitte auf der Hauptseite verlinken:

Seiten: 328, 333, 335, 346, 48

Seite 34 - noch eine Übernahme von Frau Zehnpfennig[]

-> DONE: eingefügt in http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Seite_34

Text bei Guttenberg (wiederum aus Libreka kompiliert - bitte prüfen!):

"Dennoch richteten sich die Artikel der Autoren ebenso wie die Artikel und Pamphlete der Verfassungsgegner unmittelbar an die interessierten Bürger es wurde argumentiert polemisiert mit zahlreichenMitteln der politischen Rhetorik um Zustimmung gerungen Offenbar fand diese öffentlich geführte Kontroverse um die künftige Gestalt der Union auch die erwünschte Resonanz sie erweckte Leidenschaften."

Original (Quelle: http://www.faz.net/-01oqth)

"Dennoch richteten sich die Artikel der Autoren ebenso wie die Artikel und Pamphlete der Verfassungsgegner unmittelbar an die interessierten Bürger; es wurde argumentiert, polemisiert, mit allen Mitteln der politischen Rhetorik um Zustimmung gerungen. Offenbar fand diese öffentlich geführte Kontroverse um die künftige Gestalt der Union auch die erwünschte Resonanz; sie erweckte Leidenschaften."

Seite 196 - Quelle: Forschungsbericht der Universität Erlangen-Nürnberg[]

(Nurdieleistungzählt): hatte ich auch schon gefunden und eingestellt. Ist erledigt.

Mit Libreka kompilierte (!) Passage von S. 196 (bitte überprüfen und Zeichensetzung ergänzen!) - augenscheinlich auch auf S. 264 verwendet.

"Dort wo seiner Grundidee nach der moderne Begriff der Verfassung als " Ordnung des Politischen" 555 konzipiert wird wird gleichzeitig ein zentraler Sinngehalt der politischen Kultur ausgedrückt. In diesem Kontext entspringt der modernen Verfassung eine Mehrfachfunktion zum einen deutet sie ihrer symbolischen Funktion entsprechend die Ordnungsgehalte der politischen Kultur der Gesellschaft und normiert dieselben. Gemäß ihrer instrumentellen Funktion liefert sie zudem das Spielregelwerk für die politischen Prozesse des politischen Systems. Als "Quasi kanonischer Text" steht sie einmal für eine Hermeneutik der gesellschaftlichen Existenz mit einem Verbindlichkeit fordernden Geltungsanspruch. Zum anderen ist sie Anker und Kristallisationspunkt für einen permanenten hermeneutischen Prozess der Interpretation der durch sie verbürgten Prinzipien im Medium der politischen Deutungskultur der Gesellschaft. Wo ein Interpretationsmonopol der Verfassungsgerichtsbarkeit zukommt hat sich eine in sich stets kontroverse Tradition der Verfassungshermeneutik herausgebildet die unter modernen kulturhermeneutischen Vorzeichen zu analysieren ist."

Forschungsbericht der Universität Erlangen-Nürnberg (Autor Prof. Dr. em. J. Gebhardt): "Seiner Grundidee nach drückt sich im modernen Begriff der Verfassung dort, qo [sic - Anscheinend Tippfehler im Original!] sie als „Ordnung des Politischen" (U.K. Preuß) konzipiert wird, den [sic - Tippfehler im Original] zentralen Sinngehalt der politischen Kultur aus. Unter diesem Gesichtspunkt kommt der modernen Verfassung eine Doppelfunktion zu: Ihrer symbolischen Funktion entsprechend, deutet und normiert sie die Ordnungsgehalte der politischen Kultur der Gesellschaft. Ihrer instrumentellen Funktion entsprechend, liefert sie das Spielregelwerk für die politischen Prozesse des politischen Systems. Sie steht als quasi-kanonischer Text einmal für eine Hermeneutik der gesellschaftlichen Existenz mit einem verbindlichkeitsfordernden Geltungsanspruch. Zum anderen ist sie Kristallisationspunkt für einen permanenten hermeneutischen Prozess der Auslegung der durch sie verbürgten Prinzipien im Medium der politischen Deutungskultur der Gesellschaft. Wo ein Interpretationsmonopol der Verfassungsgerichtsbarkeit zukommt, hat sich eine in sich stets kontroverse Tradition der Verfassungshermeneutik herausgebildet, die unter modernen kulturhermeneutischen Vorzeichen zu analysieren ist."

Quelle: http://univis.uni-erlangen.de/formbot/dsc_3Danew_2Fresrep_view_26rprojs_3Dphil_2Fdsp_2Fipowi_2Flpowi2_2Fkultur_26dir_3Dphil_2Fdsp_2Fipowi_2Flpowi2_26ref_3Dresrep

Anmerkung: Am Ende dieses Textes gibt es eine Fußnote (556), die zwei Referenzen auf J. Gebhardt aufweist:

  • J. Gebhardt / R. Schmalz-Bruns (Hrsg.), Zum Begriff der Verfassung, 1994
  • J. Gebhardt (Hrsg.), Verfassung und politische Kultur, 1999

Vorschlag für die Startseite[]

Zwei Textschnipsel, die man zur (weiterführenden) Information auf der Startseite einfügen könnte:

Schnipsel 1 - Transparenz + Schnipsel 2 - Mehr zum Thema[]

auf der Startseite eingefügt. Danke --PlagDoc

Seite 54-56 - Zeit-Artikel "Europa von oben"[]

Ein libreka-Ausschnitt von Gutti S. 54: " ...aus der Taufe später umbenannt in ' Bund für Europäische Cooperation'. Ähnlich wie die Paneuropa Union verstand sich das Komitee als " pressure group" für Europa in...".

Seite 55 (Fußnotentext zu 118): "Unterschiedlich sah man auch die Modalitäten der Finanzierung: Der Bund für Europäische Cooperation konnte auf Subventionen der deutschen und französischen Re-"

Seite 56: "gierungen zurückgreifen, die das Anliegen einer europäischen Verständigung unter dem Dach des Völkerbundes unterstützten. Dagegen suchte und fand Graf Coudenhove Kalergi finanzielle Unterstützung in einem Kreis von Unternehmern und Bankiers, die sich unter der Leitung R. Boschs zu einem Paneuropa-Förderkreis zusammenschlossen."

Das ist wortgleich zu finden in: http://www.zeit.de/2000/03/Europa_von_oben von Oliver Burgard. GIbt man bei libreka andere Stellen dieser Passage ein, wird man auf Seite 54 ebenfalls fündig. Ein Zitat kann ich nicht finden. Auch der Autor scheint im Literaturverzeichnis nicht erwähnt zu sein.

In der Fußnote bei vuzG wurde der in der Zeit vollständig angeführte Vorname Boschs, Robert, zu R. verkürzt.

Seite 311 – Rede Hirsch[]

Auch auf den bereits publizierten seiten wird man immer wieder fündig, dass kopiert, zumindest aber ungenau zitiert wurde:

Beispiel S 311 (geht vermutlich auf Seite 312 weiter)

aus:

Europa hat zwar eine eigene Jurisdiktion, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, in den jeder Mitgliedstaat einen Richter entsendet. Da jedoch Europarecht von den nationalen Behörden und Gerichten unmittelbar anzuwenden ist und im Kollisionsfall grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat, ist jeder nationale Richter auch Gemeinschaftsrichter. Bedenkt man, daß inzwischen mehr als die Hälfte der nationalen Gesetze unmittelbar oder mittelbar auf Europarecht beruht - im Bereich des Wirtschaftsrechts sind dies gar 80 % -, wird deutlich, daß nationale Richter in großem Umfang Europarecht auslegen und anwenden, häufig indirekt und ohne zu wissen, daß etwa eine nationale Regelung, die sie anwenden, lediglich eine europarechtliche Richtlinie umsetzt.

Der Richter ist also zwar nach wie vor nationaler Hoheitsträger, er ist jedoch nicht mehr nur dem nationalen Recht verpflichtet, sondern auch der supranationalen, autonomen Rechtsordnung der Europäischen Union.

....

In diesem Prozeß hat sich auch die Rolle der Richter in Europa gewandelt; die nationale Gerichtsbarkeit wurde "europäisiert" und in ein Kooperationsverhältnis zum Europäischen Gerichtshof gestellt. Sollte die Rechtsprechung ein Spiegelbild der Gesellschaft sein - und sie ist es zumindest teilweise -, dann ...

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/Praesidenten/Hirsch/HirschReden/rede15092001.html (hier: Abschnitt IV) (der zwar zitiert wird mit der Fußnote 902 im vorangegangenen Abschnitt, nicht aber in dem Abschnitt von Guttenberg cc) Europäische Rechtssprechung als Spiegelbild einer offenen Gesellschaft)

wird bei Guttenberg

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EDE003D8A4F9B41198F0226FA69BFD9D1~ATpl~Ecommon~SMed.html#657BD0B737114A8C8AC628073937B0AC

Die Europäische Union hat zwar mit dem EuGH eine Jurisdiktion, in den jeder Mitgliedsstaat einen Richter entsendet. Da jedoch Europarecht von den nationalen Behörden und Gerichten unmittelbar anzuwenden ist und im Kollisionsfall grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat, ist jeder nationale Richter auch Gemeinschaftsrichter.Bedenkt man die Anzahl der nationalen Gesetze, die inzwischen unmittelbar oder mittelbar auf Europarecht beruhen, wird deutlich, dass nationale Richter in großem Umfang Europarecht auslegen und anwenden häufig indirekt und ohne zu wissen, daß etwa eine nationale Regelung, die sie anwenden, lediglich eine europarechtliche Richtlinie umsetzt. Der Richter ist also zwar nach wie vor nationaler Hoheitsträger, er ist jedoch nicht mehr nur dem nationalen Recht verpflichtet, sondern auch der autonomen Rechtsordnung der Europäischen Union.

In einem entsprechenen Entwicklungsprozess hat sich auch die Rolle der Richter in Europa gewandelt; die nationale Gerichtsbarkeit wurde "europäisiert" und in ein Kooperationsverhältnis zum EuGH gestellt. Sollte die Rechtssprechung ein Spiegelbild der Gesellschaft sein - und sie ist es zumindest teilweise (Anmerkung: Hier verweis Guttenberg lediglich auf Rousseau, Fußnote 903) -, dann ...


Seite 187[]

Neue Seite 187, bitte verlinken!


Seite 333-334 – Vortrag Dr. Burghardt[]

Eine weitere "Inspirationsquelle" für den Münchhausen von Franken: Vortrag des EU Botschafters Dr. Burghardt im Jahr 2002, abgedruckt hier: http://www.whi-berlin.de/documents/burghardt.pdf
Absatzweise komplett abgeschrieben und durch einzelne stillistische Einwürfe ("bemerkenswert", "ausserordentliche", "möglicherweise", etc...) sich "zu Eigen" gemacht!
Dokumentiert auf WIKI Seite 333-334, http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Seite_333-334, bitte verlinken!

Seite 345 – Gret Haller[]

Gret Haller scheint eine ergiebige Quelle für Guttenberg zu sein. Hab einfach mal ein paar Textstellen aus der Promotion um die bereits gefundenen eingegeben, und voilá:

Seite 345 unter der bereits auf der Sueddeutsche.de als bekannt markierten Textstelle (hier im Wiki noch gar nicht aufgelistet ist):

In Europa bedeutet übrigens "Politik" unter anderem, dass in den politischen Instanzen, insbesondere in den Parlamenten um die Gesetzgebung gestritten wird, die so entstandene Rechtsordnung wird dem Staat anvertraut. In den Vereinigten Staaten wird um Rechte gestritten; der Staat schafft hierfür nur den äußeren Rahmen. Wenn in den Vereinigten Staaten die Auseinandersetzung um die Verteilung von Macht direkt - horizontal - in der Gesellschaft zwischen den Privaten stattfindet, (Ende der Seite auf Süddeutsche.de)

Quelle: http://www.grethaller.ch/2003/kath-ak-muenchen.html

Gret Haller: Recht - Demokratie - Politik (2003)

In Europa bedeutet Politik unter anderem, dass in den politischen Instanzen, insbesondere in den Parlamenten um die Gesetzgebung gestritten wird, und die so entstandene Rechtsordnung wird dem Staat anvertraut. In den Vereinigten Staaten wird um Rechte gestritten, und der Staat schafft dafür nur den äusseren Rahmen. Wenn in den Vereinigten Staaten die Auseinandersetzung um die Verteilung von Macht direkt - horizontal - in der Gesellschaft zwischen den Privaten stattfindet,


Seite 348, 349 – Festrede Casper[]

Spiegel-Online behauptet:
"Ähnlich verfährt Guttenberg im Falle von Gerhard Casper. Der Verfassungsjurist hielt im September 2001 eine Festrede in Karlsruhe zum fünfzigjährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts. Die Passagen, in denen Casper über die europäische Öffentlichkeit sprach, fand Guttenberg offenbar derart interessant, dass er sie prominent in seinen Text einfließen ließ. Auf Seite 348 und 349 finden sich vier entsprechende Absätze, in denen nur ein paar Wörter verändert sind - doch ein Hinweis auf Casper fehlt" http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746016,00.html. Der Quellentext von Casper ist hier: http://www.stanford.edu/group/gcasper_project/cgi-bin/files/papers/karlsruhe.pdf. Dies müsste überprüft werden. (DONE: eingetragen in http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Seite_348)


Ergänzung (Mia): Sätze aus diesem Dokument (Casper, Karlsruher Republik) finden sich auch auf S.45 bei Guttenberg. (Die amerikanische Verfassung hat neben der Unabhängigkeitserklärung als das wahrscheinlich wichtigste definitorische Element der amerikanischen res publica im Laufe der eigenen amerikanischen Geschichte kontinuierlich als Bezugspunkt gedient Etwas Analoges [...]) - Casper taucht in Fußnote auf, aber nur mit Verweis, nicht Beleg. (DONE: eingetragen in http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Seite_45)


Seite 349 seiner Doktorarbeit - Absatz :Als prominentes Beispiel mit weit zurückreichender Tradition der Direktdemokratie....

und schaut mal alle hier : http://www.demokratie-spiegel.de/europa/auslandeuropa/usahatdirektedemokratie.html mit pdf-Link zum lichtenstein-institut

Schweiz/USA. Als prominentes Beispiel mit weit zurückreichender Tradition der Direktdemokratie gelten die amerikanischen Bundesstaaten, in denen teilweise seit der Gründungszeit direktdemokratische Mitbestimmungsformen praktiziert werden. Sie gelten daher wie die Schweiz als Pioniere der Direkten Demokratie....


hier zeigt es sich, daß der Absatz identisch ist wie dem entsprechenden Absatz in Seite 25 dieser pdf-Datei vom liechtenstein-Institut ! Die ganze Studie von Wilfried Marxer (2004) lesen: »liechtenstein-institut.li/Portals/11/pdf/lib/LIB_24.pdf
_____________________________


Man sollte auf jeden Fall diese pdf mit der Doktorarbeit vergleichen in der pdf-Suchfunktion - ich muss wieder arbeiten gehen ! Leute, googelt einfach - es ist so leicht die passagen zu finden !

Neu:[]

Guttenbergs Einleitung, S. 16

"Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl haben ...."

Original:

"Seit der Gründung der EGKS haben ..."

Gesamter Absatz abgeschrieben und geringfügig modifiziert von Quelle:

Günter Burghardt, Vortrag an der Humboldt-Uni am 6. Juni 2002 (als PDF im Internet abrufbar)

UPDATE: Gleiche Quelle auch auf Seiten 333-334 komplett unzitiert übernommen.


Allgemein:[]

Hier weitere Plagiate die teilweise noch eingetragen werden sollten:

http://archiv.twoday.net/stories/14638009/

http://my.opera.com/raphman/blog/guttenberg-und-zehnpfennig


Seite 350 – Vortrag Marxer[]

Ich habe aus Neugierde einen Satz eines beliebigen Absatzes aus Guttenbergs Doktorarbeit, der auf einer der aktuell abgebildeten Seiten zu finden war, aber nicht zu den kritisierten Passagen gehört, bei Google eingetippt. Und ich war dann doch verblüfft, dass auch dieser Satz, genauer gesagt der komplette 6-zeilige Absatz fast wörtlich ebenfalls woanders zu finden war.

Der Absatz beginnt mit "Auf der Landkarte zeigt sich kein eindeutiger geografischer Schwerpunkt der Direkten Demokratie in Europa. Richtung Balkanländer und Osten herrscht eine zurückhaltendere Einstellung zur Direkten Demokratie. ..." In Guttenbergs Doktorarbeit steht der Absatz auf Seite 350, siehe den PDF-Vergleich in http://www.sueddeutsche.de/app/subchannel/politik/guttenberg/

Der Google-Treffer ist: "Wilfried Marxer, Schriftliche Fassung des Vortrages am Liechtenstein-Institut vom 2. November 2004." Quelle: Seite 27 aus: http://www.liechtenstein-institut.li/Portals/11/pdf/lib/LIB_24.pdf

Bearbeitet: Weitere Stelle aus einer bereits veröffentlichten Seite[]

Seite 351: (gleich der erste Abschnitt)

z.B. http://www.sueddeutsche.de/politik/plagiatsvorwuerfe-schnittmuster-des-erfolgs-1.1061236

Die politische Auseinandersetzung über die Gesetzgebung stellt zwar verschiedene Moralvorstellungen gegeneinander, und diese werden ausdiskutiert. Das daraus hervorgehende Recht ist jedoch moralisch neutral. Auch der Straftäter hat seine Würde, er ist nicht moralisch verwerflich, sondern nur rechtlich strafbar. Weltweit ist dieser aufklärerische Gedanke in den Menschenrechte umgesetzt worden, die seinerzeit gerade zugunsten der verachteten, als moralisch minderwertig geltenden Menschen erfunden wurden. Das US-amerikanische Rechtsdenken scheidet demgegenüber Recht und Moral viel weniger. US-amerikanische Straftäter gelten als "moralisch schlecht", das US-Strafrecht kennt im Gegensatz zu Europa auch deutlich den Rachegedanken.

Und hier das Original:

http://www.grethaller.ch/2003/kath-ak-muenchen.html

Gret Haller

RECHT - DEMOKRATIE - POLITIK
Zum unterschiedlichen Verständnis von Staat und Nation dies- und jenseits des Atlantiks

Referat anlässlich der Tagung "Die USA - Innenansichten einer Weltmacht", 7./8. Februar 2003 an der Katholischen Akademie in Bayern, München

Die politische Auseinandersetzung über die Gesetzgebung stellt zwar verschiedene Moralvorstellungen gegeneinander, und diese werden ausdiskutiert. Das daraus hervorgehende Recht ist jedoch moralisch neutral. Auch der Straftäter hat seine Würde, er ist nicht moralisch verwerflich, sondern nur rechtlich strafbar. Weltweit ist dieser aufklärerische Gedanke in den Menschenrechte umgesetzt worden, die seinerzeit gerade zugunsten der verachteten, als moralisch minderwertig geltenden Menschen erfunden wurden. Das US-amerikanische Rechtsdenken scheidet demgegenüber Recht und Moral viel weniger. US-amerikanische Straftäter gelten als moralisch schlecht, das US-Strafrecht kennt im Gegensatz zu Europa auch deutlich den Rachegedanken.


Unterschied bemerkt? Genau, im Original fehlen die " " in der vorletzten Zeile.

OK http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Kategorie:Haller_2003 --13:08, 23. Feb. 2011 (UTC)

Impressum einbinden[]

Hinweis auf Portalseite, Vorlage hier für Hauptseite: [2] . Conny 10:33, 18. Feb. 2011 (UTC).

Wikia, also der Anbieter dieser Seite, hält seine eigenen Links schon ganz unten auf der Seite bereit. Ein zusätzliches Impressum würde nur zusätzlichen Pflegeaufwand bedeuten und ggf. sogar unzulässig sein (da wir als Nicht-Anbieter im Namen des Anbieters irgendwelche Daten preisgeben). Sollte man also denke ich nicht machen. -- NablaOperator 10:48, 18. Feb. 2011 (UTC)
Oh, jetzt erst gelesen. Wollen wir das dann rausnehmen, oder so lassen? Conny 15:50, 18. Feb. 2011 (UTC).

Angabe zur Herkunft in der Arbeit[]

Ob Fußnote oder Literaturverzeichnis [3] sollte beachtet werden. Conny 15:50, 18. Feb. 2011 (UTC).

Seite 125[]

Hinweis hier [4] . Conny 10:48, 19. Feb. 2011 (UTC).


Plagiat Übersetzung S.45, FN 92[]

"Frederick W. Turner III sagte 1971 in einem Vorwort zur Neuauflage von C.A. Eastman/E. Eastman, Indian Boyhood, 1902: „Die Geschichte existiert für uns nicht bis und nur wenn wir sie ausgraben, interpretieren und zusammenstellen. Dann wird die Vergangenheit lebendig, oder, akurater ausgedrückt, dann wird deutlich, was Geschichte schon immer gewesen ist – ein Teil der Gegenwart.“ " S.45, FN 92

Der Schreibfehler "akurater" (richtig: akkurater) machte mich stutzig. Woher stammt die deutsche Übersetzung? Das wird nicht erwähnt. Etwa vom Autor der Dissertation? Meine Vermutung:

http://usa.usembassy.de/geschichte.htm

"Die Geschichte existiert für uns nicht bis und nur wenn wir sie ausgraben, interpretieren und zusammenstellen. Dann wird die Vergangenheit lebendig, oder, akurater ausgedrückt, dann wird deutlich was Geschichte schon immer gewesen ist - ein Teil der Gegenwart. "

Die beiden Textstellen sind jedoch nicht identisch: fehlendes Komma vor "...was Geschichte schon..."

--Frangge 15:40, 19. Feb. 2011 (UTC)

Das wäre dann durchaus ein kleines Plagiat - nicht von Turner, der ja genannt ist, sondern von dem Übersetzer - und auf Seite 045 einzutragen. Was mich noch etwas stutzig macht, ist, dass die genauere Literaturangabe ("Vorwort zur Neuauflage von C.A. Eastman/E. Eastman, Indian Boyhood, 1902") auf http://usa.usembassy.de/geschichte.htm nicht vorhanden ist (auch nicht im englischen Original http://usa.usembassy.de/history.htm).MS64 00:23, 21. Feb. 2011 (UTC)