GuttenPlag Wiki
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 121, Zeilen: 02-06
Original:
Seite(n): 55, Zeilen: 48-56

Unentschieden blieb jedoch die grundlegende Frage, ob die Gemeinschaften bzw. die Union (noch) mit dem herkömmlichen begrifflichen Instrumentarium des Staatsrechts oder des Völkerrechts qualifiziert werden können [318] oder ob sie sich einer solchen Einordnung konzeptuell bereits entziehen. [319]

Die grundlegende Frage dabei ist die, ob die Gemeinschaften bzw. die Union (noch) mit dem herkömmlichen begrifflichen Instrumentarium des Staatsrechts oder des Völkerrechts [15] qualifiziert werden können, oder ob sie sich einer solchen Einordnung konzeptuell bereits entziehen [...]

Kategorie
KeinPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Hummer 2003
Link
Hummer 2003
Anmerkung
Kein Plagiat da Autor in der Fussnote 318 genannt