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Im Unterschied zu Regierungskonferenzen, die bisher die Verträge ausgearbeitet hatten, setzte sich der Konvent nicht nicht aus Diplomaten der Mitgliedsstaaten zusammen, sondern in erster Linie aus Parlamentatiern. Darin lag das "innovative Moment" des EU-Konvents für die europäische Verfassungsgebung.

Im Unterschied zu Regierungskonferenzen setzt sich der Konvent nicht vorwiegend aus Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten zusammen, sondern darüber hinaus auch aus Vertretern der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments sowie aus Beobachtern, zum Beispiel des Ausschusses der Regionen, und Vertretern der Beitrittsländer. Hier liegt das innovative Moment des EU-Konvents für die europäische Verfassungswirklichkeit: [...]

Übernommen aus
Landtag von Baden-Württemberg,
Der Europäische Konvent nach seinem ersten Drittel – Zwischenbilanz und Ausblick
In: Mitteilung der Landesregierung - Der Europäische Konvent nach seinem ersten Drittel – Zwischenbilanz und Ausblick (2002), Seite 2
Link: http://www.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/1000/13_1278_d.pdf

Hier wurde stark umgeschrieben, die zentrale Idee ("innovative Moment des EU-Konvents") aber definitiv übernommen.


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