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Ein "Verfassungsvertrag" hat aus theoretischer Perspektive grundsätzlich eine schwächere Bedeutung als eine Verfassung. Er leitet sich nicht allein von der Volkssouveränität ab, sondern stellt in der Regel eine Vereinbarung zwischen selbständigen Staaten zur Begründung und Ausgestaltung einer bundes staatlichen oder bundesstaatsähnlichen Einheit dar. Wird innerhalb eines Staates ein Verfassungsvertrag abgeschlossen, ist meist von einer Abmachung zwischen der Exekutive und Volk auszugehen.

Ein „Verfassungsvertrag“ hat jedoch aus theoretischer Perspektive eine schwächere Bedeutung als eine Verfassung. Er leitet sich nicht allein von der Volkssouveränität ab, sondern stellt eine Vereinbarung zwischen selbstständigen Staaten zur Begründung und Ausgestaltung einer bundesstaatlichen Einheit dar (Fn 69). Wird innerhalb eines Staates eine Verfassung beschlossen, stellt sie eine Abmachung und Ausgestaltung zwischen der Exekutive und dem Volk dar.

Übernommen aus
Ratzmann, Dörte,
Masterarbeit
In: Masterarbeit
Link: http://www.iehei.org/bibliotheque/memoires/RATZMANN.pdf

Masterarbeit Dörte Ratzmann (Jg. 2002/2003), dort S. 19 http://www.iehei.org/bibliotheque/memoires/RATZMANN.pdf


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