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Ein vordergründig trivialer Vorgang entwickelte sich nunmehr zur nahezu unüberwindbar erscheinenden Hürde: der Verfassungsvertrag, der alle derzeitigen europäischen Verträge durch einen einzigen Rechtsakt ersetzen sollte, konnte erst in Kraft treten, wenn er von den Unterzeichnerstaaten angenommen beziehungsweise ratifiziert wurde. Der Ratifizierungsprozess sollte ursprünglich in allen Mitgliedsstaaten bis November 2006 abgeschlossen sein.

Dieser Verfassungsvertrag, der alle derzeitigen europäischen Verträge durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt, kann jedoch erst in Kraft treten, wenn er von den Unterzeichnerstaaten angenommen beziehungsweise ratifiziert wurde. Der Ratifizierungsprozess sollte in allen Mitgliedsstaaten bis November 2006 abgeschlossen sein.

Übernommen aus
Nadja Janssen,
Konrad-Adenauer-Stiftung - Europabüro Brüssel 21. Apr. 2005
In: "DER RATIFIZIERUNGSPROZESS ZUM EUROPÄISCHEN VERFASSUNGSVERTRAG" SACHSTAND UND STIMMUNGEN IN DEN EINZELNEN MITGLIEDSSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Link: http://www.kas.de/bruessel/de/publications/6099/

Typische Umformulierungen/Einarbeitung in den Textfluß.


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