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Fussnote 536:
In einem "europäischen Verfassungsreferendum" müsste verfahrensmäßig der föderale Aspekt zum Tragen kommen. Es dürfte nicht nur auf die Zustimmung der gesamten europäischen Bürgerschaft ankommen, sondern es wäre auch die regionale Verteilung der Zustimmung zu berücksichtigen, um die Majorisierung von Bürgern kleiner Mitgliedstaaten (deren auch-nationale Identität zu respektieren ist) zu verhindern. Die bloß parallelen nationalen, auf Europa bezogenen Referenden können diesen Minderheitenschutz nicht leisten. Allerdings: ein gesamteuropäisches Referendum (gar mit dem geschilderten föderalen Mechanismus) bleibt utopisch.

Hinzu kommt, dass verfahrensmäßig in einem europäischen Verfassungsreferendum der föderale Aspekt zum Tragen kommen müsste. Es dürfte nicht nur auf die Zustimmung der gesamten europäischen Bürgerschaft ankommen, sondern es wäre auch die regionale Verteilung der Zustimmung zu berücksichtigen, um die Majorisierung von Bürgern kleiner Mitgliedstaaten (deren auch-nationale Identität zu respektieren ist) zu verhindern. Die bloß parallelen nationalen, auf Europa bezogenen Referenden können diesen Minderheitenschutz nicht leisten. Und ein gesamteuropäisches Referendum (gar mit dem geschilderten föderalen Mechanismus) ist noch utopisch.

Übernommen aus
Peters, Anne,
Europäische Öffentlichkeit im europäischen Verfassungsprozess
In: Europarecht 3(2004), Nomos, S. 390
Link: http://www.europarecht.nomos.de/fileadmin/eur/doc/EuR_04_03.pdf


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