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Fussnote 536: |
Hinzu kommt, dass verfahrensmäßig in einem europäischen Verfassungsreferendum der föderale Aspekt zum Tragen kommen müsste. Es dürfte nicht nur auf die Zustimmung der gesamten europäischen Bürgerschaft ankommen, sondern es wäre auch die regionale Verteilung der Zustimmung zu berücksichtigen, um die Majorisierung von Bürgern kleiner Mitgliedstaaten (deren auch-nationale Identität zu respektieren ist) zu verhindern. Die bloß parallelen nationalen, auf Europa bezogenen Referenden können diesen Minderheitenschutz nicht leisten. Und ein gesamteuropäisches Referendum (gar mit dem geschilderten föderalen Mechanismus) ist noch utopisch. |
Übernommen aus Peters, Anne, Europäische Öffentlichkeit im europäischen Verfassungsprozess In: Europarecht 3(2004), Nomos, S. 390 Link: http://www.europarecht.nomos.de/fileadmin/eur/doc/EuR_04_03.pdf
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