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Die Brückenfunktion vom ungeordneten Nebeneinander der Einzelstaaten zum letztlich errichteten Bundesstaat nahmen die Anicles of Confederation ein, die einen Staatenbund zu begründen wussten, der aus de facto souveränen Staaten bestand, deren verbindendes Element ein Kongress sein sollte, in dem jeder Staat eine Stimme besaß. Die Begriffe Souveränität, Freiheit und Unabhängigkeit fanden erstmals zusammengehörig im Hinblick auf Einzel- oder Mitgliedsstaaten Berücksichtigung:

„Each State retains its souvereignty, freedom, and independence, and every Power, Jurisdiction and right, which is not by this confederation expressly delegated to the United States, in Congress assembled."[33]

[...] Eine permanente zentrale Exekutivgewalt fehlte in den Articles aber ebenso wie eine Regelung der Gerichtsbarkeit, des zwischenstaatlichen Handels und der Steuererhebung.[35]

[Fn. 33] Art. II. Zitiert nach R.D.Rotunda u.a. Modern Constitutional Law, 6th ed. 2000. Appendix B.

Die staatliche Ordnung wurde einerseits durch die Gliederfassungen, andererseits durch die 1777 beschlossenen und 1781 in Kraft getretenen Articles of Confederation organisiert, die Konföderationsartikel bauten einen Staatenbund auf: „Each State retains its souvereignty, freedom, and independence, and every Power, Jurisdiction and right, which is not by this confederation expressly delegated to the United States, in Congress assembled."[3] [...]

Nicht umfaßt von den ausdrücklich an die nationale Regierung abgetretenen Kompetenzen waren so wichtige Gebiete wie der zwischenstaatliche Handel, die Steuerhebung und die Gerichtsbarkeit; auch fehlte es an einer permanenten zentralen Exekutivgewalt.

[Fn. 3] Art. II. Text in Kurland/Lerner, aaO, S. 23ff.; Rotunda u.a., aaO, Appendix B, S. 530ff.

Übernommen aus
Brugger 2001,
Einführung in das öffentliche Recht der USA, 2. Aufl. München 2001, S. 02-03
In: -
Link: Brugger 2001

Zu Guttenberg verweist in Fn. 35 auf diese Stelle bei Brugger.