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Fünfzig Gliedstaaten mit jeweils eigenen Verfassungen und der das Gebiet der Bundeshauptstadt Washington umgreifende District of Columbia bilden derzeit den amerikanischen Bundesstaat. Fünfzig Verfassungen kanalisieren den Herrschaftsprozess in diesen Staaten darunter die freilich vielfach ergänzte von Massachusetts aus dem Jahre 1780. Sie bekennen sich durchweg zu den "amerikanischen" Grundüberzeugungen des "limited government" der Volkssouveränität und individueller Bürger bzw Menschenrechte, was aber die bunte Vielfalt der jeweiligen Institutionenordnungen und Rechtsgestaltungen nicht ausschließt.

Fünfzig Staaten und der das Gebiet der Bundeshauptstadt Washington umgreifende District of Columbia bilden derzeit die USA: Altehrwürdige Gründungsmitglieder der Union, Gebiete im Westen, die im Laufe des 19. Jahrhunderts als Staaten in die Union aufgenommen wurden und Nachzügler wie Alaska und Hawaii (erst seit 1959 vollwertige Unionsmitglieder). Fünfzig Verfassungen kanalisieren den Herrschaftsprozeß in diesen Staaten, darunter die freilich vielfach ergänzte von Massachusetts aus dem Jahre 1780. Sie bekennen sich allesamt zu den "amerikanischen" Grundüberzeugungen des limited government, der Volkssouveränität und individueller Bürger- bzw. Menschenrechte, was aber die bunte Vielfalt der jeweiligen Institutionenordnungen und Rechtsgestaltungen nicht ausschließt.

Übernommen aus
Hartmut Wasser (1997),
Institutionen im politischen System
In: Informationen zur politischen Bildung, Bd. 199, Politisches System der USA
Link: http://www.poprawka.de/lkpo/usa.pdf

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