GuttenPlag Wiki
Registrieren
Diese Seite kann nicht mehr bearbeitet werden, da sie bereits in Fragmente übernommen wurde und deshalb Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Um ein neues Plagiat zu melden, lege bitte eine neue Seite ¨Seite [Nummer] [Zusatz]¨ an, wobei [Nummer] die dreistellige Seitenzahl ist und [Zusatz] eine beliebige Ergänzung.


Dissertation Original
Es liegt nahe, die auf gemeinschaftlicher Ebene aufgefundenen gewaltenteilenden und -hemmenden Regelungen und das im Grundgesetz (GG) verankerte Prinzip der Gewaltenteilung als einen einheitlichen Rechtssatz aufzufassen. der sowohl die Gemeinschaftsrechtsordnung als auch die innerstaatliche Rechtsordnung erfasst und umspannt. Es handelt sich nicht um ein gemeinschaftsrechtliches Gewaltenteilungsprinzip auf der einen und um ein mitgliedstaatliches Gewaltenteilungsprinzip auf der anderen Seite, sondern um einen übergreifenden gemeineuropäischen Rechtssatz.

Die Trennung zwischen innerstaatlicher Rechtsordnung und „autonomer" Gemeinschaftsrechtsordnung wird damit zumindest partiell überwunden. Die auf Gewalten- und Funktionentrennung zielenden Regelungen des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts sind Ausdruck eines rechtsordnungsübergreifenden Grundsatzes der Gewaltenteilung.981

Es liegt nahe, die auf Unions- und Gemeinschaftsebene aufgefundenen gewaltenteilenden und -hemmenden Regelungen und das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Gewaltenteilung als einen einheitlichen Rechtssatz aufzufassen, der sowohl die Union- und Gemeinschaftsrechtsordnung als auch die innerstaatliche Rechtsordnung erfaßt und umspannt. Es handelt sich nicht um ein unions- und gemeinschaftsrechtliches Gewaltenteilungsprinzip auf der einen und um ein mitgliedstaatliches Gewaltenteilungsprinzip auf der anderen Seite, [...] sondern um einen übergreifenden gemeineuropäischen Rechtssatz.

Diese grundsätzliche Trehnung der Rechtsordnungen wird nun zumindest partiell überwunden. Die auf Gewalten- und Funktionentrennung zielenden Regelungen des Unions- und Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts sind Emanationen eines rechtsordnungsübergreifenden Grundsatzes der Gewaltenteilung.

Übernommen aus: A. Haratsch, Der Grundsatz der Gewaltenteilung als rechtsordnungsübergreifender Rechtssatz. Ansätze einer einheitlichen Europäischen Rechtsordnung, in: M. Demel ua (Hrsg.), Funktionen und Kontrolle der Gewalten, 2001, S. 212f.
Link: Bibliothek Ihres Vertrauens
Dokumentiert in: {{{dok}}}