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359 und folgende

1. Vergleichende Anmerkungen zum Konventsverfahren

Der Europäische Konvent hat vom 28. Februar 2002 bis zum 18. Juli 2003 über die zukünftige Gestalt der Europäischen Union beraten. Der Konvent basierte als neuartiges, bislang nicht in den Europäischen Verträgen kodifiziertes Gremium auf den Erfahrungen, die im Rahmen des ersten Konvents zur Ausarbeitung einer Europäischen Grundrechtecharta gesammelt wurden.1028 [Seitenwechsel; wie lang es weitergeht ist bisher unbekannt]

[bisher unbekannt]

Übernommen aus
,
Europäischer Konvent und der Konvent von Philadelphia - Parallelen und Unterschiede [Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, 28. Oktober 2003]
In:
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Hinweis von Spiegel Online; die Dokumentation, aus der "ganze Seiten" übernommen worden sein sollen, war noch nicht online auffindbar. Spiegel Online, 24.02.2011: fünfseitige Dokumentation vom 28. Oktober 2003 zum Thema "Europäischer Konvent und der Konvent von Philadelphia - Parallelen und Unterschiede" ... Besonders freizügig ließ der Minister das Bundestagsdokument aus dem Jahr 2003 in seine Arbeit einfließen, ohne dies in irgendeiner Weise zu kennzeichnen. Gleich an mehreren prominenten Stellen in der Dissertation sind Absätze aus der Expertise fast wortgleich übernommen, so etwa in der Einleitung auf Seite 17 und 18 oder im Fazit auf Seite 405. Aber auch ganze Seiten der Bundestagszuarbeit finden sich mit nur geringfügigen Änderungen in der Doktorarbeit. So füllte Guttenberg den Unterpunkt "V.1." ab Seite 359 über mehrere Seiten mit einer Textpassage des Bundestagsdokuments.