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Dissertation[]

herleiten. Hierin ist zum einen das Verbot enthalten, ein Gesetz zu erlassen, das
eine Religion (als Staatsreligion) einrichtet, auf der anderen Seite untersagt die
Regelung, die freie Religionsausübung zu beeinträchtigen.
Im Verlauf der Verfassungsgeschichte der USA wurde das 1. Amendment,
dessen zwei Bestandteile in ihrem gegenseitigen Verhältnis bislang nicht zufrieden
stellend geklärt werden konnte, über einen längeren Zeitraum hinaus als striktes
Trennungsgebot zwischen Staat und Kirche /Religion ausgelegt. Entscheidend zu
dieser Auslegung hat die Rechtsprechung des Supreme Court beigetragen. Seit
geraumer Zeit deutet sich allerdings ein Wandel an, der von strikter Trennung
zu „wohlwollender" Neutralität tendiert. Insgesamt ist aber festzustellen, dass
die Rechtsprechung uneinheitlich und schwankend ist. Diese für einen deutschen
Beobachter paradoxe Erscheinung ist insofern überraschend, als in den USA im
Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland religiöse Anschauungen im politischen
Bereich überall gegenwärtig sind."
Hingewiesen sei an dieser Stelle nur auf die Aufschrift auf Münzen und Geldscheinen:
„In God we trust" einerseits (wohl die kraftvollste Alternative, da der
„Alltagsgottesbezug" jegliche Nichtnennung in Texten zu überstrahlen weiß), andererseits
ist die amerikanische Flagge in fast jeder Kirche auffallend sichtbar
aufgestellt', die Militärseelsorge ist eingerichtet, die Benutzung der Heiligen
Schrift bei Eidesleistungen ist weithin üblich. 86 In zahlreichen weiteren Bereichen
erscheinen Anspielungen auf Gott: So enthält beispielsweise der „Pledge of
Allegiance" die Worte „one nation under God". Dies könnte zumindest darauf hindeuten,
dass die „wall of separation" nicht ansatzweise so hoch ist, wie T Jefferson,
der Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und dritte Präsident
der USA, mit der zitierten Formulierung offenbar angenommen hat.

Original[]

herleiten. Im gleichen Satz ist darin das Verbot enthalten, ein Gesetz zu erlassen, das eine Religion (als Staatsreligion) einrichtet, auf der anderen Seite untersagt die Verfassung, die freie Religionsausübung
zu beeinträchtigen.
Im Lauf der Verfassungsgeschichte der USA wurde der erwähnte Zusatzartikel, dessen
zwei Bestandteile in ihren gegenseitigen Verhältnis bislang nicht zufrieden stellend
geklärt werden konnte, über einen längeren Zeitraum hinaus als striktes Trennungsgebot
zwischen Staat und Kirche/Religion ausgelegt. Entscheidend zu dieser Auslegung hat
die Rechtsprechung des obersten Bundesgerichts der USA, des Supreme Court, beigetragen.
Seit geraumer Zeit deutet sich allerdings ein Wandel an, der von strikter Trennung
zu „wohlwollender“ Neutralität tendiert. Insgesamt ist allerdings festzustellen,
dass die Rechtsprechung uneinheitlich und schwankend ist. Diese für einen deutschen
Beobachter paradoxe Erscheinung ist insofern überraschend, als in den USA im Vergleich
zur Bundesrepublik Deutschland religiöse Anschauungen im politischen Bereich
überall gegenwärtig sind.1 Hingewiesen sei an dieser Stelle nur auf die Aufschrift auf
dem Geld: „In God we trust“ einerseits, andererseits ist die amerikanische Flagge in fast
jeder Kirche auffallend sichtbar aufgestellt2, die Militärseelsorge ist eingerichtet, die
Benutzung der Heiligen Schrift bei Eidesleistungen ist weithin üblich.3 Dies könnte zumindest
darauf hindeuten, dass der „wall of separation“ nicht derartig hoch ist, wie
Thomas Jefferson, der Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und
dritter Präsident der USA, mit der zitierten Formulierung offenbar angenommen hat.


Tammler, Die Frage nach einem Gottesbezug in der USVerfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion, Berlin 2004, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Reg.-Nr.: WF III - 100/04, S. 3