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Wissenschaftliches Fehlverhalten (Materialsammlung)

Geistiges Eigentum und Verhältnis zum Wettbewerbsrecht
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Inhaltsverzeichnis

VorbemerkungBearbeiten

Diese Seite dient dazu, die in letzter Zeit vielbeschworenen (Selbst)Reinigungskräfte in der Wissenschaft zu dokumentieren und dadurch wiederum ein weiteres öffentliches Interesse zu generieren. An vielen Universitäten sind aktuell Diskussionen entbrannt, wie Plagiaten vorgebeugt und nachträglich mit Sanktionen begegnet werden kann (z.B. von ProfessorInnen initiierte Podiumsdiskussion an der Uni Tübingen; von Studierenden initiierte Diskussion an der Uni Potsdam). Gerade prominente Fälle, wie der/die hier verhandelte(n), fügen den jeweiligen Instituten erhebliche Reputationsschäden zu, die durchaus Effekte auf die finanziellen Spielräume der Hochschulen haben können (z.B. Nun steht der Ruf der Uni Bayreuth auf dem Spiel). Aber auch die weniger prominenten Fälle erodieren Stück für Stück die Validität wissenschaftlicher Forschung und das Ansehen ihrer Einrichtungen. Wie Universitäten und Wissenschafts-Verbünde wissenschaftliche Redlichkeit verstehen, wie sie sie schützen wollen und wie letztlich die Jurisprudenz auf Verstöße gegen sie reagiert, wird auf dieser Seite konkretisiert.



Grundsätze und Richtlinien wissenschaftlicher InstitutionenBearbeiten

... in Wissenschaftsverbänden und GesellschaftenBearbeiten

... an HochschulenBearbeiten

  • Karlsruhe Institute of Technology (KIT): Ausarbeitungshinweise, Plagiarismus, 13. Januar 2011 ("gelten für (Pro-)Seminar-, Studien-, Bachelor-, Diplom- und Doktorarbeiten gleichermaßen")
  • Universität Heidelberg (Institut für europäische Kunstgeschichte): Plagiatskontrolle, Stand: 05.03. 2010
  • Universität Koblenz-Landau (Institut für Anglistik): Plagiat, Stand: 08.09.2009
  • Universität München (LMU, Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften): Plagiate




Umgang mit wissenschaftlichem FehlverhaltenBearbeiten

... durch wissenschaftliche InstitutionenBearbeiten

  • Hochschule Luzern: Plagiate werden geahndet! - Merkblatt für Studierende und Mitarbeitende der Hochschule Luzern, 20. Juli 2010 (PDF-Datei)
  • TU Wien (Institut für Managementwissenschaften, Arbeitswissenschaft und Organisation): Plagiatsrichtlinien, Stand: 08. Sept. 2010


... in der RechtsprechungBearbeiten

  • Anwalt.de: Plagiate – Von der Leichtigkeit des Copy & Paste Informationen und Beispiele zum Urheberrecht sowie dem Hochschul- und Prüfungsrecht.
  • Anwaltsregister.de: Überblick über die Rechtssprechung zur Aberkennung des Doktorgrads
  • Baden Württemberg: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 9. Senat, AZ: 9 S 494/08, Beschluss vom 13.10.2008, "Die Entziehung des Doktorgrades sei auch nicht ermessensfehlerhaft. Das öffentliche Interesse am Ansehen und dem wissenschaftlichen Ruf der den Doktorgrad verleihenden Universität sei höher zu bewerten als die beruflichen und sozialen Folgen für den Kläger."
  • Bayern: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, AZ: 7 CE 11.1035 vom 09.05.2011, (Juris) Keine Zulassung zur Abiturprüfung wegen Plagiat
  • Bayern: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, AZ: 7 BV 05.388 , Urteil vom 04.04.2006, (Juris) Plagiat: Quellenangabe bloß in der Nähe der kopierten Textstelle genügt nicht dem Zitierungsgebot "Der Einwand der Klägerin, sie habe die Arbeit mit bestem Wissen und Gewissen angefertigt und niemals einen Täuschungsvorsatz gehabt, sei unerheblich, da ihr als Doktorandin jedenfalls habe bekannt sein müssen, dass eine solche Vorgehensweise in wissenschaftlichen Arbeiten unzulässig sei."
  • Berlin: Verwaltungsgericht Berlin, AZ: 3 A 319.05, Urteil vom 25.06.2009, (Kostenlose Urteile.de.) Doktorgrad durch Täuschung erworben – Aberkennung des akademischen Titels zulässig
  • Hamburg: Amtsgericht AZ: 36 A C 243/10 vom 26.01.2011 Urteil hier einsehbar: Plagiatsvorwurf begründet Persönlichkeitsverletzung des Autors
  • Hessen: Verwaltungsgericht Darmstadt, AZ: AZ: 3 K 899/10DA, Urteil vom 14.04.2011, (noch nicht rechtskräftig) Aberkennung eines Doktrotitels. juris Aberkennung des Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen siehe ebenso Auszüge aus der Urteilsbegründung der Fachanwaltskanzlei Sokolowski. Teile der Begründung: Die Täuschung sei erheblich und rechtfertige den Entzug des Titels durch die Hochschule, so das Verwaltungsgericht (VG). Dies gelte ungeachtet dessen, dass die für den Entzug akademischer Grade maßgebliche Vorschrift des § 27 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) als "Soll"-Vorschrift ausgestaltet ist. Im Regelfall bedeute "Soll" ein "Muss". Nur bei Vorliegen atypischer Umstände dürfe die Hochschule anders verfahren und von der Aberkennung des akademischen Grades absehen. Solche Umstände vermochten die Richter im vorliegenden Fall nicht zu erkennen."
  • Hessen: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, AZ: 12 E 2262/05, Urteil vom 23.05.2007,(Kostenlose Urteile.de): Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt Entziehung des Doktorgrades wegen arglistiger Täuschung "Das Verwaltungsgericht stellte ferner fest, dass die Entziehung des Doktorgrades auch trotz Ablaufs der in §48 Abs. 4 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) festgelegten Jahresfrist noch möglich war. Denn die Jahresfrist gelte gemäß §48 Abs. 2 HVwVfG nicht, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung erwirkt worden sei."
  • Nordrhein-Westfalen: Oberverwaltungsgericht Münster, AZ: 14 A 847/09, Beschluss vom 12.08.2010. (Kostenlose Urteile.de) Diplomarbeit kann wegen Täuschung mit "nicht ausreichend" bewertet werden "Drittens habe er die Fundstellennachweise der Autoren, von denen er abgeschrieben habe, lediglich aus deren laufenden Text herausgezogen und sie in seinem Fußnotenapparat derart dargestellt, als beruhe der Text auf eigenen Recherchen und Belegen. Viertens schließlich verdeutliche die Zitierung der in Rede stehenden, im Literaturverzeichnis aufgeführten Abhandlungen in anderem als dem hier fraglichen Zusammenhang, dass der Kläger die wahre Herkunft der übernommenen Passagen an der maßgeblichen Stelle zu verschleiern beabsichtigte."
  • Bremen: Oberverwaltungsgericht Bremen, AZ: 2 A 170/10, Urteil vom 12.10.2010, Kostenlose-Urteile.de, Plagiat: Wer im Examen schummelt, kann kein Lehrer werden. Wer aus anderen Werken abschreibt, ohne dies zu kennzeichnen, kann sich nicht damit herausreden, dass ihm am Computer bloß Formatierungs- und Bearbeitungsfehler unterlaufen seien und er beim Korrekturlesen aufgrund der eigenen Fachvertrautheit keinen Unterschied der kopierten Stellen zu den eigenen Formulierungen habe erkennen können. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (und weiterer Begründung).
  • Sachsen: Bundesverwaltungsgericht, AZ: 2 WD 30/01, Urteil vom 14.11.2001, Kostenlos-urteile.de, [in der Bundeswehr: Degradierung eines Soldaten wegen Täuschung im Vordiplom] Bundeswehrsoldaten, die in ihrer Hochschulausbildung schummeln, drohen neben akademischen Konsequenzen Beförderungsverbote, Herabsetzung des Dienstgrads, Gehaltskürzungen und sonstige berufliche Folgen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht....Täuschung ist Versagen in soldatischen Kernpflichten - Gravierende Disziplinarmaßnahme ist erforderlich (und weiterer Begründung).



... Rechtsprechung zu GhostwritingBearbeiten

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Forschung zu wissenschaftlichem FehlverhaltenBearbeiten

siehe auch Plagiarismus und Plagiarismus-Forschung (Bibliographie)


Hilfreiches und SonstigesBearbeiten

HilfreichesBearbeiten

SonstigesBearbeiten

  • Finetti, Marco: Ehrlich zu sich selbst - Die deutsche Wissenschaft muß sich dem Thema Forschungsbetrug endlich stellen (attempto! Nr. 7, 10/99) "Wie die Zukunft der Forschung hierzulande aussieht, hängt nicht nur von den Leistungen ihrer Forscher und den finanziellen, politischen und juristischen Rahmenbedingungen ab. Unabdingbar ist auch eine selbstkritische Auseinandersetzung mit den eigenen Negativseiten. Damit aber tut sich die deutsche Forschung noch immer schwer, wie etwa der Umgang mit Betrug und Fälschung in ihren Reihen zeigt."
  • Forschungsmafia - Titelhandel - Forschungsbetrug - Wissenschaftskorruption - Hochschulkriminalität
  • Rödder, Simone (IWT, Uni Bielefeld): Lug und Trug in den Wissenschaften?, "Nicht einzelne ‚schwarze Schafe‘, sondern institutionelle Veränderungen sind das Problem bei wissenschaftlichem fehlverhalten – das häufiger ist, als die in den Medien diskutierten Einzelfälle vermuten lassen.", aus: BIOspektrum | 02.08 | 14. Jahrgang (PDF-Datei)

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12 Kommentare

 
10.8.56.52nicht angemeldet
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  • br-online.de/bayern2 27.5.2011: Verdacht auf Handel mit Doktortiteln: Uni Würzburg überprüft Dissertationen Audio BR-Mediathek

    Das habe ich oben herausgenommen und in den Pressespiegel zu wissenschaftlich unredlichem Verhalten verschoben.

  • Mit der Unterscheidung in "Hilfreiches" und "Sonstiges" kann ich zwar leben, möchte aber anmerken, dass die Frage, ob etwas 'hilfreich' ist, jeweils an den Interessen oder bestimmten Zwecken orientiert ist, zu denen die Material-Sammlung genutzt wird, mithin also ein rein subjektives Kriterium darstellt. Beste Grüße -- Mr. Nice 23:05, 16. Apr. 2011 (UTC)

    von Mr. Nice
    • Hallo Mr. Nice, Stimmt, aber hilfreich sind die Sachen hier ja, um sich auf Plagiatssuche zu begeben, Plagiate zu vermeiden u.ä. - und damit dienen sie dem Zweck, dem auch GuttenPlag dient. Vielleicht fällt Dir aber ja auch eine bessere Bezeichnung ein :-)

  • "Unter den Talaren der Muff von tausend Jahren": So begann die 68er-Bewegung. Mir scheint eine neue Bewegung, die 11er-Bewegung, da zu sein. Doch sie tobt sich m.E. an den falschen aus. Kein Mensch billigt Plagiate - doch wer hat denn zugelassen, dass diese Plagiate entstanden? Dass die einen Doktoranden Fronarbeit leisten, aber man sich sonst an den anderen im Glanze eines KTzG oder einer SKM schmücken konnte? Wer vergleicht denn die unzweifelhaft dünnbrettartigen Diss. von Medizinern mit denen von fronartig lebenden Naturwissenschaftlern? Wobei die Mediziner genügend Fron erdulden müssen, um dann von ihrem Prof "gnädigerweise" eine Diss. einreichen zu dürfen. Wer vergibt an KTzG endlich den begehrten Dr.h.c. aus der Kunst- und Architektenszene (in der bekanntermaßen schon ein "Prof. Dipl.-Ing." reicht) für seine überaus künstlerische Collage fremder Arbeiten - damit sind schon ganz andere in dieser Szene groß geworden: "Dunkel-Deutschland" - der "Dr." ist nix mehr wert. Promovenden, kümmert euch, irgendwo anständig Geld zu verdienen und kauft euch den Titel anschließend, wenn ihrs habt. Und lacht den Prof. aus - soll er selber seine Mäuse füttern. Seid ihr erst Minister wird er schon selber höflich anfragen, euch bei eurer Diss. "betreuen" zu dürfen - und wirds besser machen als bei KTzG (dank GuttenPlag Wiki weiss er ja, wie es zu gehen hat), notfalls schreibt er selbst. That's it.

    • Es gibt (glaub, in der Zeit dokumentiert) eine schon länger währende Debatte, ob die medizinischen Dissertationen dem Niveau anderer Naturwissenschaften angepasst werden sollen. M.E. zu Recht, da die Leute in der Forschung tatsächlich konkurrieren können. Aber dann stellt sich für mich auch die weitere Frage - wie können Dissertationen überhaupt vergleichbar gemacht werden - z.B. das oft recht simple Verfahren der Psychologie im Vergleich zu mit ihr konkurrierenden Wissenschaften (selbst in der Pädagogik sind höhere Maßstäbe gesetzt - entgegen dem Klischee)

  • Bei manchen Titeln kräuseln sich bei mir die Nackenhaare auf den noch zu ummantelnden Fußnägeln.

    Der Autor ist auch ein doktorgradumhüllter. Stilblüten und Grammatikfehler können ja vorkommen, aber ausgerechnet im Titel?

    "Lug und Trug in der Wissenschaft -

    Prävention

    wider

    der Unredlichkeit"

    PRÄvention ist immer "vor" etwas, wie der Name schon sagt. Müsste eigentlich Prevention heißen, aber man muss es mit dem ollen Latein ja nicht übertreiben. Auf Deutsch: VORbeugung ist immer VOR etwas, nicht GEGEN etwas.

    Das Deutsche aber sollte man etwas sorgfältiger behandeln. Gibt es im Karneval einen (auch dem zu G. verliehenen?) Orden "wider des tierischen Ernstes"?

    "Vorbeugung vor Unredlichkeit" hätte im Deutschen vollkommen genügt.

    An meinem bitterernsten Humor arbeite ich noch. Der "Herr Prof. Dr. Krupp" hat nämlich bei grin noch andere Titel auf Lager.

    • Ja, ich hab´, was den Titel der betreffenden Arbeit angeht, auch 'Bauklötze gestaunt'. Bin daraufhin schnell mal über zwei Seiten des Heftchens gehuscht - und hab´ mich dann ganz schnell wieder aus der Lektüre verabschiedet. Mein Ersteindrück: Viel Ballaststoffe, wenig Substanz. Aber bevor ich ihn hier noch zu 'verreißen' drohe, muss ich mir die 19 Seiten natürlich erst mal gründlich und komplett ansehen. Empfehlen kann ich dagegen Marcel Bohnerts solide Hausarbeit! Die hab´ ich mir bereits vor einiger Zeit in gedruckter Form zugelegt, und zitiere immer wieder gerne daraus.

      Beste Grüße -- Mr. Nice 08:17, 8. Apr. 2011 (UTC)

    • Ja, der Marcel. Der hat mich wieder auf den Boden der Tatsachen geführt. Jetzt verstehe ich viele Dinge besser. Vor allem die bitterernsten.

  • HRK Mitteilung von November 2011 ?

    • Danke f.d. Hinweis! Habe den Fehler gerade korrigiert. Korrektes Datum: 23.02. 2011 -- Beste Grüße -- Mr. Nice 04:29, 8. Apr. 2011 (UTC)

  • Hallo Ärgerlich,

    ganz herzlichen Dank für Deine strukturellen Verbesserungen der Seite und auch für die zweckmäßige Integration von Inhalten der, von Meriten4Lau angelegten, Seite Pressespiegel zu wissenschaftlich unredlichem Verhalten. -- Beste Grüße -- Mr. Nice 19:32, 7. Apr. 2011 (UTC)

    von Mr. Nice
    • Hallo, das war ich :-), aber ich freue mich, dass es Dir gefällt, weil ich Dir ja eigentlich nen Vorschlag auf deiner Diskussionsseite hinterlassen hatte, aber dann doch das einfach mal umgesetzt habe, ohne auf Deine Antwort zu warten Herzlicher Gruß

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